Der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, begrüßt die Entscheidung des EU-Verkehrsministerrats, dem Votum des Europäischen Parlaments vom April 2014 zu folgen, europäische Grenzfahrten mit übergroßen Lastwagen zu verbieten. Das Europäische Parlament hat im April bereits über die maximalen Abmessungen und Gewichte von LKWs im europäischen Straßenverkehr abgestimmt.
Mit der Entscheidung der Verkehrsminister und des Europäischen Parlaments dürfen LKWs im EU-Binnenmarkt künftig länger und schwerer sein, als bisher erlaubt. Die Anpassungen sollen vor allem klimafreundlichere und sicherere LKWs im europäischen Güterverkehr fördern: "Durch den Einsatz von aerodynamischen Fahrzeugen können Spediteure und Transportunternehmen den Treibstoffverbrauch um drei bis vier Prozent pro LKW gesenkt werden", so der CSU-Verkehrsexperte Markus Ferber.
Entgegen des Kommissionsvorschlags hat das EU-Parlament sowie die EU-Verkehrsminister den grenzüberschreitenden Verkehr von Gigalinern ausgebremst: "Solange in einigen Ländern Feldversuche für die 25,25 m langen LKWs unternommen werden und Ergebnisse gesammelt werden, müssen die Mitgliedsstaaten weiterhin selbst über die Zulassung dieser Fahrzeuge auf ihren Straßen entscheiden. Schließlich müssen für diese Gigaliner die nationale Infrastruktur angepasst werden und wir können in diesen ökonomisch schwierigen Zeiten nicht unsere Gelder für größere Kreisverkehre und breitere Tunnelquerschnitte verschwenden, wenn diese nicht unbedingt notwendig sind."
Auch wird die Verkehrssicherheit durch die neuen Abmessungen verbessert: "Der tote Winkel des Fahrers wird durch das neue abgerundete Design verkleinert und dadurch Zusammenstöße im Straßenverkehr verringert." Zusätzlich dürfen LKWs mit neuen Antriebstechniken wie Hybrid- oder Elektromotoren schwerer sein, als die herkömmlichen LKWs mit Verbrennungsmotoren. "Der Einbau schwererer alternativer Antriebssysteme hätte nach der alten Richtlinie von 1996 nur auf Kosten des Ladevermögens erfolgen können. Dies hätte dem Ziel der Treibhausgasreduzierung im Güterverkehr widersprochen", so Ferber.
Hintergrund:
Über viele Jahre hinweg hat die RL 96/53/EG zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes im Straßenverkehr beigetragen. So hat die Richtlinie durch die Anpassung der Vorschriften der Mitgliedsstaaten über Gewichte und Abmessungen von Nutzkraftfahrzeugen nachteilige Wettbewerbsbedingungen geschmälert und den grenzüberschreitenden Verkehr vereinfacht. Die Mitgliedsstaaten konnten darüber hinaus Nutzfahrzeuge mit abweichenden Standards zulassen, vorausgesetzt diese Bedingungen standen dem Verkehr von Nutzfahrzeugen zwischen den Mitgliedsstaaten nicht entgegen. Die Entwicklung des Marktes und neuer Technologien in den fast 20 Jahren seit Änderung der Richtlinie 96/53/EG hat die Europäische Union dazu veranlasst die rechtliche Sachlage der Situation an die heutigen Gegebenheiten anzupassen.