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Hintergrundpapier zum Thema Konzessionsvergaberichtlinie

Keine Liberalisierung des Wassers

Überblick:
Die Europäische Kommission hat am 20.12.2012 ihren Vorschlag für eine Richtlinie über die Kon-zessionsvergabe vorgestellt (KOM(2011) 897). Berichterstatter des Europäischen Parlaments ist der französische EVP-Abgeordnete Philippe Juvin. Markus Ferber verfolgt das Thema für die CSU.

In Deutschland wird der Richtlinienvorschlag insbesondere unter dem Gesichtspunkt der kommu-nalen Wasserversorgung diskutiert, häufig wird vor einer Zwangsprivatisierung der Wasserversor-gung durch Brüssel gewarnt.
Die CSU spricht sich klar gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung aus. Wasser ist ein elementares Lebensgut, das nicht in die Hände von Großkonzernen fallen darf. Deshalb sind wir gegen die Konzessionsrichtlinie und fordern eine komplette Ausnahme des Wassersektors.

Inhalt:
Die Konzessionsvergaberichtlinie hat das Ziel, Unsicherheiten bei der Vergabe von Konzessionen im Interesse der Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer zu verringern und die umfangreiche Rechtsprechung zu kodifizieren. Im Bereich der Dienstleistungskonzessionen ist bisher nur das Primärrecht anwendbar, was nach Meinung der CSU auch ausreicht. Mit dem Kommissionsvor-schlag soll das Vergaberecht nun im Sinne eines integrierten Binnenmarktes abgerundet werden. Kernidee der Richtlinie ist es, dass Leistungen, die Kommunen von externen Anbietern erbringen lassen möchten, künftig grundsätzlich ausgeschrieben werden müssen. Dies muss nicht zwingend zur Liberalisierung führen, denn es kann sich auch der öffentliche Auftragnehmer durchsetzen.

Ausnahmen:
⤢ Zivilschutz einschließlich der Rettungsdienste
⤢ Katastrophenschutz
⤢ Kommunale Kreditbeschaffung
⤢ Seehäfen
⤢ Soziale Dienste (nur ex-post Bekanntgabe nach Vergabe der Konzession)

Auswirkungen auf Stadtwerke und die kommunale Wasserversorgung nach der Abstim-mung im Binnenmarktausschuss:
Grundsätzlich sind bestehende Verträge von der Konzessionsrichtlinie nicht betroffen.
Kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände sind vom Anwendungsbereich der Richtli-nie ausgeschlossen. In Bayern ist die kleinteiligste Struktur der Wasserversorgung in ganz Deutschland vorzufinden: Die große Mehrheit der Wasserversorger sind kleine Gemeindewerke, von denen die meisten als Eigenbetriebe oder als Zweckverband ausschließlich im Wasserbereich tätig sind.
Für Stadtwerke, die in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung tätig sind, gilt nach dem Kompro-miss Folgendes: Solange sie ihr Geschäft ausschließlich auf dem Gebiet der Kommunen erbringen, bleiben auch Zweckverbände oder Stadtwerke â¤" sogar bei einer privater Minderheitsbeteiligung â¤" vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen, sofern diese unter dem „beherrschenden Einfluss des Auftraggebers“ und 80 % des Unternehmensumsatzes der vergangenen drei Jahre aus der Erbringung von Dienstleistungen für den Auftraggeber erbracht wurden.

Nur wenn Stadtwerke etwa durch Gas- oder Energieversorgung mehr als 20 % des Unternehmen-sumsatzes an Dritte erbringen und sie damit schon am Markt tätig sind, sind sie nicht von vornhe-rein von der Ausschreibungspflicht ausgenommen, um gesetzeswidrige Quersubventionierungen zu verhindern.
Auch in diesem Fall können die Stadtwerke aber die Ausschreibungspflicht vermeiden, wenn sie den Wasser- und Energiesektor bis 2020 voneinander trennen.
Damit können selbst nach den Beschlüssen des Binnenmarktausschusses auch die Stadt-werke eine europaweite Ausschreibungspflicht und eine mögliche Privatisierung verhin-dern!

Einschätzung:
Durch den Einsatz der Abgeordneten der CSU-Europagruppe konnten bereits jetzt substanzielle Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsentwurf erreicht werden. Eine Be-reichsausnahme für die Wasserversorgung konnte indes nicht erwirkt werden.
Die CSU hat sich von Anfang an für eine komplette Ablehnung der Konzessionsrichtlinie eingesetzt, wurde dabei von den SPD-Abgeordneten aber  nicht unterstützt.
Außerdem stellte die CSU einen Antrag zur Ausnahme der Wasserversorgung aus dem Anwen-dungsbereich, der aber von der Mehrheit der Abgeordneten der anderen Mitgliedstaaten abgelehnt wurde.

Bereits jetzt wurde aber einiges erreicht:
1. Der für Bayern auch sehr wichtige Zivil- und Katastrophenschutz, und damit auch die Ret-tungsdienste wurden aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen.
2. Solange die Wasserversorgung in kommunaler Hand liegt, besteht keine europäische Aus-schreibungspflicht. So sind die Zweckverbände und Eigenbetriebe ausgenommen. In Bay-ern wird die Wasserversorgung in vielen Regionen durch Zweckverbände und Eigenbetriebe organisiert.
3. Auch wenn Stadtwerke für die Wasserversorgung einer Kommune zuständig sind, besteht unter bestimmten Voraussetzungen keine Ausschreibungspflicht. Falls dies doch der Fall ist, können sie die Ausschreibungspflicht durch eine Umorganisation vermeiden.

Die CSU favorisiert dennoch die komplette Ablehnung der Richtlinie sowie die Bereichsausnahme für Wasser und wird weiter dafür kämpfen. Die Mehrheit der Abgeordneten der anderen Mitglied-staaten ist derzeit jedoch dagegen.

 

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