"Die EU und Kanada sind bei ihrem Handelsabkommen CETA einen großen Schritt weitergekommen", begrüßt der CSU-Europaabgeordnete, Markus Ferber, die gestrige Einigung auf ein modernes Investorenschutzsystem im Handelsabkommen CETA.
Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada wurden im Jahr 2014 abgeschlossen. Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung wurden nun noch Änderungen im Kapitel des Investorenschutzes vorgenommen. Markus Ferber begrüßt, dass die Kommission auf die Kritik des Europäischen Parlaments und die Bedenken vieler Bürgerinnen und Bürger eingegangen ist: "Die Nachjustierung ist eine klare Abkehr vom alten herkömmlichen, wenig transparenten System privater Schiedsstellen hin zu einem modernen Streitbeilegungsmechanismus, wie wir ihn auch für TTIP und alle künftigen Abkommen vorsehen. Das Ziel ist die Schaffung eines ständigen multilateralen Investitionsgerichtshof."
Was beinhalten die vorgenommenen Änderungen?
Mit den Änderungen wollen Kanada und die EU die Bestimmungen zum Regulierungsrecht von Staaten stärken und einen Wechsel hin zu einem permanenten, transparenten und institutionalisierten Gericht zur Streitbelegung vornehmen. Auch das Verfahren zur Auswahl der Mitglieder des Gerichts, die die Ansprüche der Investoren beurteilen, wird geändert und es werden präzisiere Bestimmungen für die ethischen Voraussetzungen aller Mitglieder des Gerichts festgesetzt. Ferner soll es ein Berufungsverfahren geben.
Im Juni soll der erneuerte Text dann an die 28 Mitgliedstaaten gehen, die dem Vertrag zustimmen müssen. Auch das Europäische Parlament muss dem CETA-Abkommen noch zustimmen. Das ausverhandelte Abkommen ist eine Blaupause für das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA.