„Das europäische Finanzsystem ist anfällig für Geldwäsche-Tatbestände und daran müssen wir etwas ändern. Es geht hier jedes Jahr um Beträge im Milliardenbereich direkt der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus zugutekommen. Die Mitgliedstaaten setzen die bestehenden Vorschriften nicht richtig um und das Zuständigkeitenchaos macht es Geldwäschern zu leicht“, kommentiert der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion Markus Ferber das heute von der Europäischen Kommission vorgestellte Paket zum Kampf gegen Geldwäsche. Das besteht aus einem neuen Aktionsplan, einer neuen Liste von Drittstaaten mit Defiziten in der Geldwäsche-Bekämpfung sowie einer Methodologie zur Identifizierung ebenjener Drittstaaten.
Markus Ferber: Eigene Behörde notwendig
„Wenn wir in Zukunft effektiv gegen Geldwäsche vorgehen wollen, müssen wir die Befugnisse in einer eigenen Behörde bündeln. Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten haben bereits signalisiert, dass sie damit grundsätzlich einverstanden sind. Anstatt immer neuer Aktionspläne vorzulegen, sollte die Kommission lieber an einem konkreten Legislativvorschlag arbeiten“, so Ferber. Kritisch sieht der Europaabgeordnete Überlegungen, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zum obersten europäischen Geldwäsche-Bekämpfer zu machen: „Der Skandal rund um die Danske-Bank, bei der die nationalen Aufseher eine kritische EBA-Untersuchung beerdigt haben, hat gezeigt, dass die EBA bei diesem Thema nicht die notwendige Unabhängigkeit hat.“
Glaubwürdige Schwarze Liste
Der CSU-Finanzexperte begrüßt, dass die Kommission nach langem Warten nun endlich eine robuste Methodologie für eine eigenständige schwarze Liste für Hochrisiko-Drittstaaten vorgelegt hat: „Der Prozess eine brauchbare eigenständige Methodologie zu entwickeln zieht sich nun schon über Jahre hin. Wenn die EU international glaubwürdig bleiben will, brauchen wir nun endlich eine Liste, die den internationalen Sachstand im Kampf gegen Geldwäsche widerspiegelt. Sachfremde Erwägungen wie diplomatische Beziehungen dürfen dabei keine Rolle spielen.“
Verordnung statt Richtlinie
Sympathien hat Ferber für die Idee, bestimmte Aspekte der Anti-Geldwäsche-Richtlinie in eine Verordnung zu überführen: „Ein besser harmonisiertes Regelwerk würde im Kampf gegen Geldwäsche weiterhelfen, denn bisher variiert die Strenge des Regelwerks und die Intensität der Aufsicht zwischen den Mitgliedstaaten noch zu stark.“