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Kein Blankoscheck für Athen

EU darf Griechenland nicht finanziell unterstützen / Bilaterale Finanzhilfen wenn überhaupt nur nach strengen Auflagen

Jedwede Finanzhilfen für Griechenland sind nach Ansicht des Vorsitzenden der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, nur mit strengen Auflagen nach dem Vorbild des Internationalen Währungsfonds (IWF) möglich. "Wenn überhaupt müssen finanzielle Hilfen für Athen an ein strenges Programm und strikte Auflagen geknüpft sein, die auch direkt vor Ort überwacht werden können. Einen Blankoscheck an Athen darf es nicht geben", so Ferber vor dem heutigen Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten in Brüssel.

Vor einem solchen Schritt müsse die griechische Regierung aber weitere Vorschläge für eine strukturelle Senkung ihres langjährigen Haushaltsdefizits vorlegen, so Ferber. "Die griechische Regierung hat erste Schritte hin zu einer Haushaltskonsolidierung gemacht, aber noch immer keinen glaubwürdigen Plan vorgelegt, wie sie das Haushaltsdefizit langfristig und strukturell senken will".

Dagegen sieht Ferber keinen Spielraum für finanzielle Hilfen seitens der Europäischen Union. "Artikel 123 und 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU verbieten europaweite Finanzhilfen an einzelne EU-Staaten". Auch Artikel 122 könne nicht zur Anwendung kommen, der Finanzhilfen der EU an einen Mitgliedstaat nach "Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen", vorsieht. Ferber: "Die Krise in Athen ist langfristiger Natur und zu hundert Prozent hausgemacht. Dafür darf und kann die EU nicht einstehen".

Die EU-Staats- und Regierungschefs treffen sich heute in Brüssel um über die Grundzüge der EU-Wirtschaftspolitik zu beraten. Auch die finanzielle Situation Griechenlands steht auf der Tagesordnung des Europäischen Rates.

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