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Keine 3%-Hürde bei der Europawahl

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen erklärten der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europaparlament Markus Ferber (CSU):

"Das Gericht hat die Chance verpasst, die neuen Realitäten in Europa anzuerkennen. Mit dem Lissabon-Vertrag hat die EU einen weiteren Qualitätssprung gemacht und die demokratische Legitimation der EU ist sehr weit vorangeschritten. Es gibt in allen großen EU-Ländern aus guten Gründen Sperrklauseln. Und mit europaweiten Spitzenkandidaten hat die Europawahl im Mai auch politisch eine neue Dimension erreicht.Nun müssen wir mit den Urteil leben und auch damit, dass wir in der Folge Splitterparteien und radikal Kräfte aus Deutschland im Europäischen Parlament haben werden. Das ist keine sehr angenehme Situation.Die Europäische Union ist eine Konstruktion sui generis, wie das Bundesverfassungsgericht bereits beim so genannten Maastricht-Urteil höchstselbst festgestellt hatte, und weicht daher in manchen Elementen von klassischen parlamentarischen Regierungssystemen ab. Es ist aber unzweifelhaft so, dass sich die Exekutive in Form der EU-Kommission auf eine Mehrheit im Europaparlament stützt und von ihr gewählt und legitimiert wird."

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