„Bei den Verbraucherschutzbestimmungen in der europäischen Finanzmarktregulierung liegt einiges im Argen. Das Nebeneinander verschiedener Regelungen führt nur zu Verwirrung und unnötiger Bürokratie. Es ist vernünftig, dass sich die Kommission das Regelwerk in seiner Gesamtheit vornimmt und versucht den Dschungel zu lichten. Ein echter Befreiungsschlag beim Bürokratieabbau ist die Kleinanlegerstrategie aber nicht“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber, anlässlich der heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Kleinanlegerstrategie. Sparer zu Investoren machen: „Der einfachste Weg von der Schaffenskraft unserer Wirtschaft zu profitieren, ist über die Kapitalmärkte. Von dieser Möglichkeit machen immer noch zu wenige Menschen Gebrauch - das ist gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ein Problem. Die Kleinanlegerstrategie muss den Weg dahin bereiten, dass aus Kleinsparern Kleinanleger werden“, umreißt der CSU-Finanzexperte das Ziel der Initiative. Ferber ist sich aber der Grenzen des Kommissionsvorschlags bewusst: „Eine Aktienkultur lässt sich nicht per Verordnungstext festschreiben.“ Verpasste Chance beim Bürokratieabbau: Kritisch bewertet der CSU-Europaabgeordnete, dass die Vorschläge für das neue Regelwerk es versäumen Berichts- und Dokumentationspflichten substantiell zu reduzieren: „Das größte Problem für Kleinanleger ist, dass sie förmlich in Papierkram ertrinken, wenn sie ein Finanzprodukt erwerben wollen. Die Kleinanlegerstrategie wäre eine echte Chance für Bürokratieabbau gewesen - die hat die Kommission verpasst. Anstatt die Prozesse für Kunden und Intermediäre zu vereinfachen, sattelt die Kommission an vielen Stellen noch drauf.“ Kein Provisionsverbot, aber neue Vorgaben: Dass die Kommission von der anfangs diskutierten Idee eines vollständigen Provisionsverbots in der Anlageberatung am Ende Abstand genommen hat, begrüßt Ferber: „Ein Provisionsverbot hätte Kleinanlegern mehr geschadet als genützt. Wer nur einen kleinen Betrag anlegt, wäre damit faktisch von der Anlageberatung ausgeschlossen gewesen.“ Der Vorschlag der Kommission ist aber nichtsdestoweniger von großer Skepsis gegenüber dem provisionsbasierten Modell der Finanzberatung gekennzeichnet und sieht beispielsweise neue Restriktionen sowie eine frühe Überprüfungsklausel vor: „Wenn die Frage der provisionsbasierten Anlageberatung in der Kleinanlegerstrategie einmal geklärt ist, sollte es die Kommission dabei belassen. Es bringt nichts, alle drei Jahre dieselben Debatten zu führen“, kommentiert der CSU-Finanzexperte. Zu viele Entscheidungen auf Umsetzungsrechtsakte verlagert: Der Kommissionsvorschlag bleibt bei vielen substantiellen Punkten im Ungefähren und verlagert Entscheidungen auf Umsetzungsrechtsakte, die zu einem späteren Zeitpunkt von der Kommission erarbeitet werden sollen. Ferber sieht diesen Ansatz grundsätzlich kritisch: „Alle substantiellen Entscheidungen müssen vom Gesetzgeber gefällt werden. Kontroverse Aspekte in Umsetzungsrechtsakten zu verstecken, löst kein Problem, sondern verschiebt es nur.“ |