CSU Logo CSU Logo EVP Logo EVP Logo Light

Körperschaftssteuer: Steuern dort bezahlen, wo Gewinne anfallen

Abstimmung im Wirtschaftsausschuss: Steuerschlupflöcher schließen/ europaweite Bemessungsgrundlage, statt Flickenteppich 28 unterschiedlicher Systeme/ Digitalwirtschaft besteuern

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung hat die neuen Regeln einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuer verabschiedet. "Multinationale Unternehmen sollen künftig nicht mehr Körperschaftssteuern umgehen können, indem sie Unterschiede zwischen den Steuersystemen von Staaten innerhalb der EU ausnutzen", erklärt Markus Ferber, erster stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses. "Das Europäische Parlament hat einen sehr konstruktiven Vorschlag für mehr Steuergerechtigkeit gemacht. Jetzt liegt der Ball im Feld der Mitgliedsstaaten."

Der CSU-Europaabgeordnete kritisierte, dass die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer jahrelang blockiert haben: "Das ist bereits der dritte Anlauf. Das darf sich nun nicht wiederholen." Steuerschlupflöcher werden geschlossen "Mit unserem Vorschlag beseitigen wir Inkonsistenzen zwischen den Steuersystemen der Mitgliedstaaten, die oftmals von Unternehmen dazu genutzt werden, die Steuerlast künstlich zu reduzieren. Eine einheitliche Bemessungsgrundlage sorgt dafür, dass die Steuersysteme der Mitgliedstaaten künftig nicht mehr so einfach gegeneinander ausgespielt werden können", so Markus Ferber.

Einfachere Regeln für Unternehmen

"Langfristig beseitigen wir nicht nur Steuergestaltungsmöglichkeiten, sondern machen es Unternehmen auch leichter im europäischen Binnenmarkt zu agieren. Statt heute 28 unterschiedlichen Regelungen wird es am Ende ein einheitliches Regelwerk für die Berechnung der Bemessungsgrundlage geben. Das europäische Steuerrecht wird damit unbürokratischer, weniger kompliziert und fairer." Künftig müssen Unternehmen zur Berechnung ihres Gewinns für Steuerzwecke nur die Regeln eines einzigen EU Systems befolgen anstelle der vielen unterschiedlichen nationalen Systeme.

Digitalwirtschaft besteuern

Ein weiterer Meilenstein der neuen Regel ist die Besteuerung der Digitalwirtschaft. "Unser Körperschaftssteuerrecht befindet sich noch im 20. Jahrhundert und passt nicht mehr zu Geschäftsmodellen im digitalen Zeitalter. Das Hauptproblem ist aktuell, dass das Steuerrecht nur dann greift, wenn das Unternehmen in dem jeweiligen Staat physisch anwesend ist", so Ferber. "Um künftig auch digitale Plattformen zu erfassen, wollen wir das Konzept einer virtuellen Betriebsstätte einführen, damit Google, Facebook und co künftig dort Steuern zahlen, wo sie Gewinne erwirtschaften."

Abschließend erklärt der Abgeordnete: "Es wird eine der ersten großen Herausforderungen für den neuen Bundesfinanzminister dafür zu sorgen, dass Staaten wie die Niederlande, Luxemburg oder Irland, die sich bisher darauf spezialisiert haben, ihren Nachbarn das Steueraufkommen abzugraben, sich bewegen und sich auf ein faireres Steuersystem einlassen."

Besuchen Sie das Europäische Parlament und
treffen Sie mich für ein persönliches Gespräch!

Tauchen Sie ein in die Atmosphäre des Europäischen Parlaments! Nehmen Sie an Besichtigungen und Plenarsitzungen teil, treffen Sie mich persönlich und erfahren Sie mehr über die Arbeit der EU.
Ich freue mich auf Sie!

Jetzt weitere Einzelheiten erfahren!

Oder Nehmen Sie direkt Kontakt auf und teilen Sie mir Ihre Fragen und Anliegen mit:

T.:  0 821 349 2110
M.: info@markus-ferber.de

Unterschrift Markus Ferber
Bleiben Sie informiert und folgen Sie mir auf Social Media: