Brüssel (pm): Die Europäische Kommission legt heute einen Aktionsplan zur Stärkung des EU-Binnenmarkts, den sogenannten "Single Market Act", vor. Noch sind dabei zwar keine konkreten Rechtsakte genannt, jedoch kündigt die Kommission an, für das Jahr 2011 einen Gesetzesvorschlag zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen vorlegen zu wollen.
Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament äußert sich kritisch: "Das Europäische Parlament hat sich im Mai 2010 fraktionsübergreifend und eindeutig gegen eine Initiative im Bereich der Dienstleistungskonzessionen ausgesprochen. Der heutige Vorschlag der Kommission aber ignoriert den Willen des Parlaments völlig. Es kann doch nicht angehen, dass wir als demokratische Vertretung der Menschen in Europa bei einer solchen Entscheidung einfach übergangen werden." Ferber zufolge sind die bestehenden Regelungen ausreichend und bedürfen keiner Nachbesserung auf europäischer Ebene.
Die Kommission dagegen plant, die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ausschreibungspflichtig zu machen. Sie begründet diesen Schritt mit einem Mehr an Transparenz und der Schaffung von klaren Regeln für den Marktzugang, die auch für private Anbieter gelten sollen. Ferber zufolge werden sowohl die Anforderungen an die Transparenz als auch die der Nicht-Diskriminierung privater Anbieter bereits jetzt zufriedenstellend umgesetzt. "Weitergehende EU-Vorgaben führen nicht zu einem Mehr an Rechtssicherheit, sondern nur zu mehr Bürokratie, bei der die kommunalen Handlungsspielräume massiv eingeschränkt werden. Diese Handlungsspielräume der Gemeinden aber sind bereits im Vertrag von Lissabon verankert und dürfen von der Kommission nicht einfach eingeschränkt werden", mahnt Ferber.
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Info Dienstleistungskonzessionen
Eine Dienstleistungskonzession ist eine Form der Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe auf einen Dritten. Der Konzessionär erhält als Gegenleistung für die Erbringung der Dienste statt einer Vergütung das Recht zur kommerziellen Nutzung und/oder Verwertung dieser Aufgabe. Eine Dienstleistungskonzession liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn das mit einer öffentlichen Aufgabe betraute Unternehmen („der private Dritte“) auch das wirtschaftliche Risiko dieser Aufgabenerfüllung trägt, indem seine Leistung nicht direkt von der verantwortlichen Kommune / der öffentlichen Hand, sondern durch die Kunden bezahlt wird. Der Konzessionär erhält also kein Entgelt vom Konzessionsgeber, sondern refinanziert sich durch die Nutzer der Dienstleistung.
Beispiele:
- Verpachtung eines kommunalen Grundstücks mit der Verpflichtung, auf diesem Grundstück Parkplätze zu errichten.
- Vergabe des Rechts auf Altpapiersammlung und die Verwertung des Materials im Gebiet einer Kommune, die als Konzessionsgeber fungiert