"Groß im Großen und großzügig im Kleinen - mit diesem Motto ist die Juncker-Kommission angetreten und muss sich ein halbes Jahr vor den Europawahlen daran messen lassen", so Markus Ferber, der sich enttäuscht über die heutige Mitteilung zeigt. Darin beschreibt die Kommission, wie das sogenannte Subsidiaritätsprinzip besser umgesetzt werden kann.
"Die Kommission stellt sich im Bereich Subsidiarität ein sehr gutes Zeugnis aus. Von Selbstkritik ist keine Spur", zeigt sich Markus Ferber verwundert. "Subsidiarität, das heißt, wir regeln auf europäischer Eben nur das, was wir nachweislich besser können als die Mitgliedstaaten. Für mich sind das Bereiche wie der Außengrenzschutz, eine gemeinsame Verteidigungspolitik, eine gemeinsame Handelspolitik und Regeln, um die Finanzmärkte sicher zu machen", betont Ferber. "Leider tut sich die Kommission zu oft aber sehr schwer, Verantwortung an die Mitgliedstaaten abzugeben oder auf nationalstaatlicher Ebene zu belassen und regelt die Dinge bis ins kleinste Detail." Als Beispiel nannte Ferber die Kommissionsvorschläge zu Warnhinweisen auf Luftballons.
"Die heutige Mitteilung umfasst keine konkreten Maßnahmen, wie man das Subsidiaritätsprinzip künftig besser wahren kann", so Ferber. "Kommissar Timmermans muss beim Thema Subsidiarität mehr tun."
Nicht immer ist Brüssel Schuld
"Oft sind es jedoch auch die Mitgliedstaaten oder einzelne Interessensgruppen die Brüssel auffordern tätig zu werden, wenn sie merken, dass sie auf nationaler Ebene nicht weiterkommen", so Ferber. "Die Gurkenkrümmung ist wohl das bekannteste Beispiel für die oft als unnötig empfundene Regulierungswut der EU. Die EU setzte damit eine Forderung des Lebensmittel-Einzelhandels um, der feste Kategorien für Obst und Gemüse haben wollte." An solchen Beispielen lässt sich auch besonders gut erkennen, wie gerne Brüssel zum "Sündenbock" für Regelungen gemacht wird, die im Interesse einzelner Wirtschaftsteilnehmer und auch der Konsumenten sind. "Brüssel darf sich für solche Intentionen nicht benutzen lassen", so Ferber abschließend.