In Brüssel wurde heute das neue Paket zur Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für Dienstleistungen vorgestellt. Der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament erklärte, dass es dringend nötig sei, dass es Kommunen auch weiterhin freigestellt sein müsse, ob sie zukünftig ihre Daseinsaufgaben im Wettbewerb oder außerhalb des Wettbewerbs wahrnehmen möchten.
„Es kann nicht sein, dass die kommunale Daseinsvorsorge wie Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung oder Krankenhäuser dem totalen Wettbewerb unterworfen werden“, so der schwäbische Europaabgeordnete. Ferber betonte, dass das Ziel der kommunalen Daseinsvorsorge die qualitativ hochwertige, sichere und möglichst preisgünstige Versorgung der Bürger vor Ort mit den entsprechenden Dienstleistungen sei.
Der totale Wettbewerb widerspricht nach Auffassung Ferbers auch dem Gedanken der im Vertrag von Lissabon verabschiedeten Protokollvereinbarung. „Darin ist eigens festgehalten, dass die nationalen, regionalen und lokalen Behörden einen weiten Ermessensspielraum haben, wie sie die Daseinsvorsorge regeln, d.h. ob die Kommunen diese Leistungen selbst erbringen oder sie Dritten übertragen. Wir brauchen klare Kriterien, aber keine inhaltlichen Vorgaben aus Brüssel“, so Ferber.
Das Paket revidiert das s.g. Monti-Kroes-Paket aus dem Jahre 2005. Das Hauptziel der Überprüfung soll die Schaffung klarer und einfacher Regeln sein. „Grundsätzlich ist es aus kommunaler Sicht begrüßenswert, dass aus der Überarbeitung dieses Pakets mehr Rechtsklarheit und die Vereinfachung der Regeln resultieren sollen. Ferber betonte, dass eine Abwägung zwischen Wettbewerb und Gemeinwohl jedoch geboten sei muss.
Daseinsvorsorge:
Leistungen der Daseinsvorsorge sind gemeinwohlorientierte Leistungen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Art, an deren Erbringung die Allgemeinheit und der Staat ein besonderes Interesse haben. Dabei handelt es sich größtenteils um Betätigungen, die heute von kommunalwirtschaftlichen Betrieben wahrgenommen werden.