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Krisenmanagement für Banken: Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren!

Kommission stellt Vorschläge für Krisenmanagement für Banken vor / Markus Ferber kritisiert unverhältnismäßige Regeln

„Wir brauchen mehr Kohärenz im Abwicklungsregime, aber die Lösung kann nicht lauten, dass Abwicklung selbst bei Kleinbanken zum Standardfall wird “, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber, anlässlich der heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Vorschläge für eine Reform des Krisenmanagements für Banken (CMDI). Der Vorschlag der Kommission beinhaltet sowohl Änderungen an der Einlagensicherungsrichtlinie als auch am Abwicklungsregime für Banken.
 
Verhältnismäßigkeit im Blick behalten:
 
Für Ferber schießen die Vorschläge an vielen Stellen über das Ziel hinaus: „Nicht jede strauchelnde Bank ist auch ein Abwicklungsfall. Nur Banken, deren Pleite Implikationen für die Finanzstabilität hätte, müssen in die Abwicklung geschickt werden. Die Kommission schießt mit ihrem Vorschlag mit Kanonen auf Spatzen“. Der CSU-Finanzexperte erklärt: „Abwicklungsplanung ist kompliziert, teuer und viele Kleinbanken werden kaum in der Lage sein, abwicklungsfähige Verbindlichkeiten zu emittieren.“
 
Institutssicherungssysteme in Gefahr:
 
Laut Ferber entsprechen die Vorschläge der Europäischen Kommission auch nicht dem Geist des Eurogruppenstatements zur Zukunft der Bankenunion aus dem vergangenen Jahr. Gerade für die bisher gut funktionierenden Institutssicherungssysteme von Sparkassen und Volksbanken, die eigentlich verhindern sollen, dass es bei ihren Mitgliedsinstituten zu Pleiten kommt, sieht Ferber Probleme aufkommen: „Was die Kommission vorschlägt, nagt an der Daseinsberechtigung der Institutssicherungssysteme. Vieles, was ein Institutssicherungssystem ausmacht, wird künftig nicht mehr möglich sein. Der Finanzstabilität und den Kleinsparern ist nicht damit gedient, wenn Institutssicherungssystemen unnötig das Leben erschwert wird.“
 
Skeptisch sieht Ferber in diesem Zusammenhang insbesondere neue Eingriffsrechte der Europäischen Abwicklungsbehörde wie auch den verschärften „least cost Test“, mit dem nachgewiesen werden muss, dass eine Intervention eines Einlagensicherungssystems immer die kostengünstigste Maßnahme darstellt: „Wir haben in Deutschland ein System, das sich bewährt hat. Das sollte nicht durch eine Überreaktion der Kommission in Frage gestellt werden.“
 
Anspruchshierarchie: Änderungen sind Spiel mit dem Feuer:
 
Kritisch bewertet Ferber auch die Idee der Europäischen Kommission an der Anspruchshierarchie im Abwicklungsfall zu schrauben: „Bei der Pleite der Credit Suisse haben wir gerade gesehen, dass Unklarheiten über die Anspruchshierarchie für viel Verunsicherung an den Märkten gesorgt haben. Änderungen an der Anspruchshierarchie sind ein Spiel mit dem Feuer.“
 
Langwierige Verhandlungen voraus:
 
Angesichts der Komplexität des Vorschlags und des Umstandes, dass sich viele der Vorschläge als umstritten herausstellen dürften, rechnet Ferber mit schwierigen Verhandlungen: „Die Europäische Kommission hat sich weit vom Mandat der Eurozonen-Finanzminister entfernt. Die Verhandlungen zu diesem Gesetzespaket dürften damit ausgesprochen zäh werden.“

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