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Leerverkäufe: Kreditausfallversicherungen einbeziehen

Finanzwetten: Europaparlament wird Ausnahme nicht akzeptieren / EU-Finanzminister für Verbot von Leerverkäufen bei Staatsanleihen und Aktien

 

Die EU wird Spekulation an den Finanzmärkten eindämmen. Ohne eine umfassende Anwendung des Verbots von Leerverkäufen aber wird das Europaparlament keiner EU-Regelung zustimmen. Das sagte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, der das Dossier für die EVP-Fraktion betreut. "Auch ungedeckte Kreditausfallversicherungen (CDS) müssen erfasst sein, sonst macht die Sache keinen Sinn", so Ferber.

Die EU-Finanzminister haben sich zwar grundsätzlich für ein Verbot von spekulativen Leerverkäufen (Short Selling) bei Termingeschäften ausgesprochen. Dieses soll aber nur für Aktien und Staatsanleihen, nicht aber für Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps CDS) auf Staatsanleihen gelten. "Die Leerverkäufe von CDS sind eine zentrale Ursache für die destruktive Spekulation gegen Länder mit Haushaltsproblemen, welche die Euro-Krise mit ausgelöst hat. Ohne ihren Einbezug in das Verbot von Leerverkäufen kann es keine EU-Regelung geben. Die bösartigen Spekulationsinstrumente müssen vom Tisch. Das ist fraktionsübergreifender Konsens im Europaparlament", sagte der Vorsitzende der CSU-Europagruppe.

Parlament und die EU-Mitgliedstaaten (Rat) müssen sich über die neuen Standards einigen. Bei Leerverkäufen spekulieren Investoren auf den Kursverlust eines Wertpapiers. Spekulanten verkaufen ein Wertpapier, das sie gar nicht besitzen (ungedeckter Leerverkauf) oder sich geliehen haben (gedeckter Leerverkauf), um es später zu einem niedrigeren Kurs mit Gewinn zurückkaufen zu können. Mit Kreditausfallversicherungen können sich Anleger eigentlich gegen das Risiko von Staatspleiten absichern. Im Falle Griechenlands aber haben Leerverkäufe von CDS die Spekulation auf eine Zahlungsunfähigkeit des Landes immer weiter angefacht. "Nicht jedes Finanzmarktgeschäft, das technisch machbar ist und Umsatz generiert, ist sinnvoll. Aus volkswirtschaftlichen und ethischen Gründen sollten die Tage aller Leerverkäufe gezählt sein", so Ferber.

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