Das Europäische Parlament stimmte heute über neue Regeln bei der Tachographenpflicht ab. Die Neuerungen wertete der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlaments, Markus Ferber, als Teilerfolg: "Das aktuelle Gesetz legt den Einsatz eines digitalen Tachographen ab einem Radius von 50 Kilometern fest, das Parlament stimmte für eine Änderung auf 100 Kilometer."
Die Ausnahmeregelung geht dem schwäbischen Europaabgeordneten jedoch noch nicht weit genug: "Ein Radius von 100 Kilometer ist gerade in ländliche geprägten Regionen viel zu schnell ausgeschöpft und belastet Handwerksbetriebe unverhältnismäßig. Aber ich setze darauf, dass es nun in den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission gelingt, weitere Erleichterungen durchzusetzen", so Ferber, der auch Mitglied im Verkehrsausschuss der Europaparlaments ist.
Eine sinnvolle Lösung wäre laut Ferber, wenn der Anwendungsbereich nach der Haupttätigkeit eines Unternehmens definiert würde. Demnach würden künftig alle Betriebe, die ihrer Aufgabe nach keine reinen Transportunternehmen sind, nicht unter die Verordnung fallen.
Ferber zeigte sich enttäuscht, dass ein Änderungsvorschlag angenommen wurde, bei dem alle Fahrzeuge ab 2,8 t schon bei einmaliger Überschreitung der Grenze von 100 km einen digitalen Tachographen einbauen müssen. "Bisher ist dies nur für Fahrzeuge ab 3,5 t erforderlich." Allein in Deutschland werden durch die geplante Änderung die bürokratischen Lasten für Handwerker immens angehoben.
Ferber wertete die neuen einheitlichen Tachographenregeln in Europa als Erfolg und Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit. "Der Sinn und Zweck des Fahrtenschreibers ist es, zu kontrollieren, dass die Gruppe der Berufskraftfahrer die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Unterschiedliche Regeln in den Mitgliedstaaten führten in der Vergangenheit zu Wettbewerbsverzerrung und zu einem erhöhten Risiko der Straßenverkehrssicherheit."