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Markus Ferber: Diverse Finanzdienstleister haben Start von MiFID II verschlafen

CSU-Finanzexperte: Kein Verständnis für Problem bei Vertrieb von Finanzprodukten/ Fristen seit Jahren bekannt

Am 3. Januar 2018 ist die Finanzmarktrichtlinie MiFID II in Europa in Kraft getreten. "Der Start von MiFID II ist insgesamt ausgesprochen erfolgreich verlaufen. Dass vorübergehend einige Wertpapieren nicht zum Kauf verfügbar sind, ist aber ein großes Ärgernis", so Markus Ferber, der die Gesetzgebung im Europäischen Parlament federführend betreut hat. Er betont, dass es nicht an MiFID II läge, sondern an den Herstellern der Produkte: "Wer komplexe Finanzprodukte herstellen und in Europa vertreiben will, von dem kann man durchaus verlangen, dass er sich über die EU-Verbraucherschutzbestimmungen informiert."

Im Bereich des Verbraucherschutzes sind mit MiFID II eine Reihe neuer Verpflichtungen auf die Hersteller von Finanzprodukten zugekommen. "Darunter auch die Vorgabe, der Risiko- und Bedürfnisanalyse des Kunden. "Wer ein Finanzprodukt herstellt, muss klar sagen können, für welche Art von Kunden das Produkt konzipiert ist. Einem Kunden der eher in risikoarme Produkte investieren möchten, soll nicht ein hochriskantes Finanzprodukt untergejubelt werden können." Nur wenn diese so genannte Zielmarktanalyse vorliegt, dürfen die Produkte in der EU vertrieben werden. Mehrere große Finanzdienstleister bieten eine Reihe von Wertpapieren vorübergehend nicht mehr zum Kauf an, weil diese Analyse fehlt. "Viele Anbieter von Finanzprodukten haben verschlafen, dass es diese neue Verpflichtung, die explizit dem Kunden dient, in Kraft tritt. Es war aber seit vier Jahren bekannt, dass die Zielmarktanalyse kommt. Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass es hier zu Problemen kommt. Insbesondere Anbieter aus Drittstaaten haben die neuen Vorgaben schlichtweg verschlafen", erklärt Markus Ferber.

Ferber fordert von deutscher Finanzaufsicht mehr Augenmaß

Markus Ferber fordert auch die deutsche Finanzaufsicht auf, bei der Umsetzung von MiFID II mit Augenmaß vorzugehen: "Der europäische Gesetzgeber hat den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung von MiFID II bewusst einen gewissen Spielraum gelassen. MiFID II ermöglicht, dass das bewährte deutsche Modell der provisionsbasierten Anlageberatung bestehen bleiben kann. Davon profitieren insbesondere Kleinsparer, die sich eine teure Honorarberatung nicht leisten können oder wollen. Diesen Erfolg darf die BaFin nun nicht durch eine zu strikte Aufsichtspraxis kaputt machen."

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