Einige Neuerungen sind bereits gültig, und Kunden profitieren davon. „So dürfen Onlinehändler für die Zahlung per Kreditkarte keine Extragebühr mehr verlangen.“ Am 14. Sep-tember 2019 treten mit den Bestimmungen zur starken Kundenauthentifizierung, die die Zahlungs-auslösung und den Zugriff zum Online-Konto absichern, die letzten Elemente der zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie in Kraft.
Ziel der verpflichtenden Zwei-Faktor-Authentifizierung ist es, europäische Verbraucher vor Online-Betrug zu schützen. „Die starke Kundenauthentifizierung macht den Zahlungsverkehr im Internet sicherer. Künftig werden Zahlungen mit zwei unterschiedlichen Merkmalen abgesichert“, erklärt der CSU-Europaabgeordnete. Die zur Absicherung der Zahlung genutzten Merkmale müssen dabei aus zwei der drei Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz stammen. „Es wird künftig beispielsweise ein Passwort mit einem SMS-Code kombiniert, um die Sicherheit zu erhöhen. Die betrugsanfällige TAN-Liste in Papierform gehört damit der Vergangenheit an“, so der CSU-Europaabgeordnete.
Weiterführende Informationen über die neuen Regeln finden Sie hier zum Download.