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Markus Ferber klärt auf: Keine Kennzeichnungspflicht für Kuchen und Torten bei Schulfesten

Heute möchte ich die EU wirklich mal in Schutz nehmen. In meinen 20 Jahren als Europaabgeordneter habe ich bei der EU-Gesetzgebung schon viele Dinge erlebt, die wirklich kurios waren. Es sei nur an die kurzeitig angedachte Öllkännchenverordnung erinnert. Aber was gestern in den Medien aufgeschlagen ist, ist schlicht und einfach falsch. "Schon wieder eine Gaga-Verordnung aus der EU!" titelt die BILD. Es war die Rede von einem EU-Kuchen-Gesetz und, dass laut der neuen Lebensmittelinformationsverordnung auch bei lose angebotenen Lebensmitteln, wie Kuchen oder Schnittchen, die exakten Inhaltsstoffe aufgeführt werden müssen. Ich möchte dieses Gerücht aus der Welt schaffen: Denn explizit ausgenommen ist im Gesetzestext der gelegentliche Verkauf durch Privatpersonen etwa beim Kuchenbasar im Kindergarten oder bei Wohltätigkeitsveranstaltungen. Manchmal lohnt sich ein genauer Blick in den Gesetzestext oder die Nachfrage beim Europaabgeordneten!

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