Heute haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position über die Rechte und Pflichten von Bahnfahrern geeinigt. Die Mitgliedstaaten schlagen eine Reihe an Ausnahmefällen vor, in denen Bahnunternehmer bei Verspätungen von Entschädigungspflichten befreit werden sollen. Der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, kommentiert: „Heute muss es darum gehen, Bahnfahren attraktiver zu machen. Das gelingt über eine Ausweitung des Netzes, die Verbesserung des Angebots - und die Verbesserung der Fahrgastrechte. Der Vorschlag der Mitgliedstaaten, Fahrgastrechte gerade jetzt einzuschränken, ist mir absolut unverständlich.“
Europäisches Parlament für höhere Entschädigungsansprüche
Die Mitgliedstaaten wollen Bahnunternehmen in Fällen von höherer Gewalt - wie etwa bei extremen Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen - von Entschädigungspflichten befreien. Auch in Fällen, in denen der Bahnverkehr durch Selbstmorde, Betreten der Gleise, Notfälle im Zug oder Sabotage behindert wird, sollen es keine Verpflichtung für Entschädigungszahlungen mehr geben. Markus Ferber betont: „Dies steht im klaren Gegensatz zu den Forderungen der EU-Abgeordneten, die keine Ausnahmen für die Entschädigungspflicht einführen wollen. Die Position des Parlaments sieht außerdem höhere Entschädigungsansprüche bei Verspätungen und kürzere Voranmeldefristen für Hilfeleistungen an Bahnhöfen vor.“
Start der Verhandlungen zwischen Parlament und Mitgliedstaaten
Markus Ferber resümiert: „Die vom Parlament geforderten Verbesserungen könnten Bahnfahren attraktiver machen. Damit könnten wir mehr Menschen für das Verkehrsmittel Zug begeistern. Ob das gelingt, hängt nun von den Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten ab.“