Trotz Milliardengewinne zahlen manche multinationale Unternehmen kaum Steuern in Europa. Durch aggressive Steuerplanung und missbräuchliche Steuerpraktiken gehen den öffentlichen Kassen Milliardenbeträge verloren. „Niemand hat Verständnis dafür, wenn multinationalen Konzernen eine steuerliche Sonderbehandlung zuteilwird“, so Markus Ferber. Der CSU-Europaabgeordnete und finanzpolitische Sprecher der CSU-Europagruppe drängt auf die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten bei Steuervorbescheiden. Heute hat er als Berichterstatter im Ausschuss für Wirtschaft und Währung seinen Bericht dazu vorgestellt.
„Um Gewinne zu verlagern und ihre Steuerlast zu verringern machen sich Unternehmen die Komplexität der Steuerregelungen in der EU und die mangelnde Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten zunutze. Der aktuelle Rechtsrahmen ist schwach und zu unverbindlich“, so Markus Ferber. „Wir brauchen daher eine EU-weite, systematischere und verbindlichere Vorgehensweise beim Informationsaustausch über Vorbescheide.“
Mitgliedstaaten sollen künftig automatisch alle relevanten Steuerzusagen für Unternehmen untereinander austauschen müssen. Aber Ferbers Berichtsentwurf geht in vielen Punkten über den Vorschlag der EU-Kommission vom März hinaus. Die Kernelemente sind mehr Transparenz und die verstärkte und systematischere Zusammenarbeit zwischen den Behörden Mitgliedstaaten, betont der CSU-Finanzexperte. „Nationalen Behörden fehlen oft die notwendigen Informationen zu den Auswirkungen eines anderen Steuerregimes.“ Deshalb fordert er auch die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf alle Steuervorbescheide und Verständigungsvereinbarungen und nicht nur solche mit grenzüberschreitender Dimension, wie es die Kommission vorgeschlagen hat. „Das würde nur zu Abgrenzungsprobleme führen“, begründet Ferber. „Der Austausch der Informationen muss unmittelbar, nachdem der Bescheid erteilt oder die Vorabverständigungsvereinbarung getroffen wurde, erfolgen.“ Außerdem drängt Ferber darauf, dass die Kommission auf der Grundlage der Inhalte des Zentralverzeichnisses jährlich einen Bericht veröffentlichen solle, in dem sie die bedeutendsten Fälle zusammenfasst.
Weiterer Verlauf:
Bis 22. September 2015 ist es möglich Änderungsanträge für den Bericht zu stellen. Die Aussprache im Ausschuss soll am 13. Oktober stattfinden, die Abstimmung am 19. Oktober. Noch in diesem Jahr soll der Bericht im Plenum verabschiedet werden, damit die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten zügig beginnen können. Die Richtlinie soll bereits 2016 in Kraft treten.
Den Berichtsentwurf finden Sie <link http: www.europarl.europa.eu meetdocs documents econ pr _blank external-link-new-window markus ferber>hier.