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Markus Ferber zu den belgischen Steuerverabredungen mit multinationalen Konzernen

Internationale Konzerne minimieren ihre Steuerlast durch Einzelverabredungen mit nationalen Steuerbehörden. Die Kommission hat heute die belgische Steuerregelung, nach der selektive Steuervergünstigungen für Gewinnüberschüsse gewährt werden, nach den EU-Beihilfevorschriften für unzulässig befunden. Mindestens 35 Unternehmen haben diese Regelung in Anspruch genommen und müssen nun Rückforderungen von insgesamt rund 700 Mio. Euro an Belgien nachzahlen. Der CSU-Europaabgeordnete und Mitglied im Steuersonderausschuss TAXE, Markus Ferber, erklärte dazu:

„Die Fälle in Belgien zeigen erneut, es ist höchste Zeit, dass alle Mitgliedstaaten endlich die Karten auf den Tisch legen. So wie es momentan läuft, sind wir von einem fairen Steuerwettbewerb weit entfernt. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Blockadehaltung gegen fairere Spielregeln im Steuerrecht aufgeben. Auch Belgien hat große Unternehmen durch gewährte Steuervorteile ins Land gelockt und damit nicht nur kleine Wettbewerber benachteiligt, sondern auch andere EU-Mitgliedstaaten geschädigt. Es kann deshalb nicht sein, dass nur die Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden. Auch der am Steuerdeal beteiligte Mitgliedsstaaten muss in einem solchen Fall zur Verantwortung gezogen. Wenn die Rückforderungen jetzt auch noch in die belgischen Kassen fließen, wäre das ja noch eine Belohnung.“

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