Auf Einladung von Zoodirektorin Dr. Barbara Jantschke besuchte der Europaabgeordneter Markus Ferber deswegen den Augsburger Zoo, um sich die Situation vor Ort anzuschauen. Beide sind sich einig, dass zoologische Einrichtungen durch die EU-Verordnung nicht an der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der EU-Zoorichtlinien gehindert werden dürfen. „Die Zootierbestände sind nicht ursächlich für die Invasivarten-Problematik in Europa. Wir sind gesetzlich ohnehin dazu verpflichtet, die Tiere am Entweichen in die Umwelt zu hindern“, erklärte die Zoodirektorin.
Der Europaabgeordnete plädiert deshalb dafür, dass es für Tiere, die in Zoos gehalten werden, unabhängig vom Schutzstatus dieser Arten, Ausnahmeregelungen geben müsse. „Der europäische Gesetzgeber hat den EU-Mitgliedstaaten bei der ⤨Aliens-Verordnungâ¤~ die Möglichkeit eingeräumt, Ausnahmegenehmigungen für Zoos zu erteilen. Die Ausgestaltung in Deutschland hängt aktuell noch vom zuständigen Bundesumweltministerium ab“, so Markus Ferber. „Auch wenn der Nasenbär in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet nicht gefährdet ist, muss eine Bestandssicherung der Tiergruppe im Rahmen der biologischen Vielfalt im Zoo gewährleistet sein. So wollte es auch das Europäische Parlament“, erklärt der Europaabgeordnete. „Jetzt geht es darum eine praktikable Lösung zu finden die mit der EU-Verordnung vereinbar ist.“ Deshalb steht der Europaabgeordnete auch in engem Austausch mit den Kollegen im Bundestag, die Ende April über die Ausnahmegenehmigung beraten werden.
Bis zu einer finalen Entscheidung in Berlin hat die Zoodirektorin jedoch die eigentlich schon lange geplante Anschaffung eines männlichen Nasenbären zunächst auf Eis gelegt. „Wir hoffen sehr, dass die politischen Gremien in Deutschland der Argumentation der Zoologischen Gärten folgen werden, damit weiterhin diese Arten zu sehen sind, und wir unseren Umweltbildungsauftrag erfüllen können“.