"Ich begrüße das Urteil. Es schafft endlich Klarheit für die deutschen Gerichte und verhindert den gezielten Missbrauch der Sozialsysteme in Europa. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingskrise ist es für mich ein wichtiges Signal aus Luxemburg. Europäische Freizügigkeit heißt nicht, alle Wege führen in die deutschen Sozialsysteme. Der deutsche Staat darf Bürgern aus einem anderen EU-Land, die nach Deutschland zur Arbeitssuche kommen und hier nicht oder nur kurz arbeiten, Sozialleistungen verweigern. Einen dauerhaften Anspruch hat nach deutschem Recht nur, wer länger als ein Jahr am Stück gearbeitet hat. Die geltende Regelung verstößt also nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung in der EU.“
Die Urteilsbegründung finden Sie hier: curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-09/cp150101de.pdf