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Markus Ferber zum Urteil des EuGHs zu Sozialleistungen

Zuwanderern aus anderen EU-Ländern kann unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigert werden. So urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs heute. Zum heutigen Urteil erklärte der CSU-Europaabgeordnete, Markus Ferber:

"Das Urteil schafft Klarheit für die deutschen Gerichte und schiebt dem gezielten Zuzug in die Sozialsysteme in Europa einen Riegel vor. Außerdem bestätigt das Urteil auch die CSU-Linie in dieser Debatte: Europa ist zwar eine Solidargemeinschaft, aber Sozialleistungstourismus muss verhindert werden. Mit dem Urteil haben wir Rechtssicherheit: EU-Bürger die nur mit der Absicht in ein anderes EU-Land kommen, um mit Sozialleistungen ihren Lebensunterhalt zu sichern, haben keinen Anspruch darauf."

Hier finden Sie das Urteil:

<link http: curia.europa.eu jcms upload docs application pdf cp140146de.pdf>curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-11/cp140146de.pdf

 

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