"Viele Menschen haben mich zu diesem Thema kontaktiert. Ich habe mich mit den Argumenten intensiv und sorgfältig auseinandergesetzt. Tatsache ist, dass Plattformen online Inhalte zur Verfügung stellen, über deren Rechte sie nicht verfügen. Der Löwenanteil des Gewinns geht an die großen Plattformen, die so immer mehr Geld, Daten und Einfluss anhäufen. Kreative, Journalisten und Künstler gehen leer aus. Das verstößt gegen geltendes Recht. Urheberrecht und Leistungsschutzrecht sind bereits heute materielles, geltendes Recht - ganz unabhängig von der neuen Richtlinie: Das Urheberrecht gilt auch im Internet und muss entsprechend auch online durchgesetzt werden.
Keine Einführung von Upload-Filtern: diese werden bereits verwendet
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Urheberrechtsrichtlinie nicht als Startschuss zur Einführung von Upload-Filtern zu verstehen ist, ganz einfach deshalb, weil diese schon lange eingesetzt werden. Große Plattformen nutzen heute selbstverständlich Upload-Filter, und zwar unkontrolliert, im Sinne ihrer eigenen Interessen. Zur Umsetzung der Richtlinie sind Upload-Filter nicht zwingend notwendig, eine Alternative ist beispielsweise der Erwerb von Pauschallizenzen, nach dem Motto: wer Rechteinhaber bezahlt, muss nicht filtern.
Rechtssicherheit für private Nutzer
Nutzer, die Musik oder Videos ins Internet stellen, konnten bisher für das Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke abgemahnt oder verklagt werden. Durch die Urheberrechtsreform wird hier Rechtssicherheit geschaffen: nicht die Nutzer, sondern die Plattformen haften. Sie müssen dafür sorgen, dass sie im Besitz der notwendigen Lizenzen sind. Der Nutzer kann nicht länger verklagt oder abgemahnt werden.
Ausnahmen: junge, kleine und nicht-kommerzielle Plattformen geschützt
Kleine Plattformen sind durch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit geschützt: sie müssen größtmögliche Anstrengungen ("best efforts") unternehmen, um nicht autorisierte Werke ausfindig zu machen. Diese "best efforts" müssen zudem nur verhältnismäßig zur Plattformgröße, Besucherzahl und Menge der Werke stehen. Außerdem werden junge und nicht-kommerzielle Plattformen durch spezielle Ausnahmen geschützt. Wer durch die Verwendung der Inhalte nicht verdient, fällt nicht unter diese Richtlinie. Explizit ausgenommen sind auch Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, Open Source-Plattformen, Plattformen, bei denen nur die Rechteinhaber selbst hochladen, Dropbox (oder ähnliche Plattformen), Online Marktplätze wie Ebay und Dating-Plattformen.
Leistungen von Künstlern und Journalisten für unsere Gesellschaft honorieren
Wie jedes andere ist auch dieses Gesetz nicht ohne Verbesserungsmöglichkeiten. Doch wer das Gesamtbild betrachtet, sieht: Diese Richtlinie ist der vernünftigste Vorschlag, der vorliegt. Sie bekämpft die bestehende Regellosigkeit im Internet und verhilft Künstlern, Kreativschaffenden und Journalisten zu ihrem Recht. Deren Leistungen sind grundlegend für unsere Gesellschaft. Deshalb gibt es den Schutz des geistigen Eigentums: das Urheberrecht."