(1) Europäischer Rat, am Dienstag, 17.03.2020
Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschefs am Dienstag, 17.03.2020, per Video-Konferenz zu den von der Kommissionspräsidentin vorgelegten Maßnahmen.
(2) Europäische Kommission
Gestern, 16.03.2020:
Die Kommissionspräsidentin von der Leyen hat folgende Maßnahmen angekündigt:
- Vorschlag für eine Empfehlung der Europäischen Kommission an den Europäischen Rat zu vorübergehenden Einschränkungen nicht notwendiger Einreisen in die EU
- Dabei geht es um eine Beschränkung für nicht zwingend notwendige Einreisen in die EU für zunächst 30 Tage. Ausgenommen seien u.a. Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiteten, Diplomaten, Pendler im Grenzgebiet und EU-Staatsbürger, die zurückkehrten. Die Maßnahme soll auf dem Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs am 17.03.2020 angenommen werden.
- Ankündigung der Entwicklung eines temporären Rahmens für staatliche Beihilfen, der staatliche Beihilfen eines noch nie dagewesenen Levels ermögliche.
Weitere Maßnahmen der Europäischen Kommission:
- Angebot, die Forschung des Tübinger Unternehmens CureVac (Impfstoff-Entwickler) in Höhe von bis zu 80 Mio. EUR zu unterstützen.
- Vorlage von Leitlinien zu Kontrollen an den Binnengrenzen
- Ziel der Leitlinien ist der Schutz der Gesundheit und die Sicherstellung des Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt.
- Kurzfristige Finanzierungsrunde (164 Mio. Euro) des Europäischen Innovationsrates für KMU & Start-Ups in Bezug auf das Corona-Virus bis Mittwoch, 18.03.2020.
15.03.2020:
- Annahme der Durchführungsverordnung über die Einführung einer Ausfuhrgenehmigung für Exporte von Schutzausrüstungen an Drittstaaten
- Die Durchführungsverordnung betrifft die Ausfuhr von Schutzkleidung wie Brillen und Masken und wird zunächst sechs Wochen gültig sein;
- Unterdessen passten Deutschland und Frankreich ihre nationalen Maßnahmen nach Gesprächen mit der EU-Kommission an, um innereuropäische Lieferungen und damit europäische Solidarität zu ermöglichen.
13.03.2020: Konjunkturpaket mit einer Mitteilung & drei Verordnungsvorschlägen:
Kommissionspräsidentin von der Leyen: „EU will do whatever is necessary“
- Mitteilung „Koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf den Ausbruch von COVID-19“
Diese Mitteilung beinhaltet:
Ankündigung der „Mobilisierung des EU-Haushalts“:
- In den kommenden Wochen werden 1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt für eine Garantie des Europäischen Investitionsfonds bereitgestellt, um Banken zu motivieren, Kredite an KMU und Midcap-Unternehmen zu vergeben. Mindestens 100 000 europäische KMU und kleinere Midcap-Unternehmen sollen auf diese Weise mit etwa 8 Mrd. EUR finanziell unterstützt werden. Zu diesem Zweck soll lediglich die EFSI-Vereinbarung zwischen der EIB und der Kommission geändert werden.
Staatliche Beihilfen: vollumfängliche Flexibilität innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens
- Kommission habe notwendige Vorkehrungen getroffen: Entscheidungen werden erforderlichenfalls innerhalb von Tagen von der Kommission getroffen. Sondertelefonnummern sowie -mustervorlagen seien eingerichtet.
Stabilität- und Wachstumspakt: vollumfängliche Flexibilität innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens
- Die Kommission ist der Auffassung, dass die Flexibilität zur Bewältigung „außergewöhnlicher Ereignisse, die sich der Kontrolle des Staates entziehen“, auf die derzeitige Situation anwendbar ist, was es den Mitgliedstaaten gestattet, vorübergehend von den erforderlichen Haushaltsanpassungen abzuweichen.
Beschaffung:
- Angesichts der derzeitigen globalen Engpässe hat die Kommission zusammen mit 26 Mitgliedstaaten ein beschleunigtes gemeinsames Beschaffungsverfahren eingeleitet. Als zusätzliche Absicherung verabschiedet die Kommission eine Ausweitung des geltenden Durchführungsrechtsakts für das EU-Katastrophenschutzverfahren (rescEU), damit die Union solche Ausrüstungen erwerben kann.
- Vorschlag für eine Verordnung zur COVID-19-Reaktions-Investitionsinitiative
- Hierbei sollen 37 Mrd. EUR aus dem Bereich Kohäsionspolitik für die Bekämpfung der Corona-Krise bereitgestellt werden. Dazu sollen die Verordnungen über die gemeinsamen Bestimmungen, den Fonds für regionale Entwicklung und den Meeres- und Fischereifonds angepasst werden.
- Von den Mitgliedstaaten nicht in Anspruch genommene Mittel aus Vorfinanzierungen im Rahmen des europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2019 werden in diesem Jahr nicht zurückgefordert (8 Mrd. EUR) und mit einer Kofinanzierung aus dem EU-Haushalt in Höhe von rund 29 Mrd. EUR ausgestattet.
2. Vorschlag für eine Verordnung über Flughafen-Zeitnischen
- Aussetzung der aktuellen Regeln bis 30. Juni 2020: Nach den geltenden europäischen Vorschriften müssen Luftfahrtunternehmen, die sich dieselben Zeitnischen für das folgende Jahr sichern wollen, mindestens 80 % der ihnen in der laufenden Flugplanperiode zugewiesenen Zeitnischen nutzen – die sogenannte „Use-it-or-lose-it“ -Regel.
3. Vorschlag für eine Verordnung zur finanziellen Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Länder, über deren Beitritt zur Union verhandelt wird, die von einer größeren Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit ernsthaft betroffen sind
- Dabei soll der Anwendungsbereich des Solidaritätsfonds (aktueller Anwendungsbereich: Naturkatastrophen) auf gesundheitliche Notlagen ausgeweitet werden.
(3) EZB am Donnerstag, 12.03.2020
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) verabschiedete ein Notfallpaket. Mit dem Paket will die EZB v.a. kleine und mittelgroße Unternehmen unterstützen. So sollen Banken entlastet und das Anleihen-Ankaufprogramm der EZB ausgeweitet werden.
- Bis Ende des Jahres will die EZB zusätzliche Anleihen im Wert von 120 Mrd. EUR kaufen;
- Die Zinssätze bleiben bei 0,0 Prozent (Leitzins) und -0,5 Prozent (Einlagenzins).
(4) EP, Kalenderwoche 13
Das Europäische Parlament könnte in einem Dringlichkeitsverfahren die am Freitag, 13.03.2020, vorgeschlagenen Maßnahmen der Europäischen Kommission beschließen. Mögliches - aber noch nicht bestätigtes - Datum: Mittwoch, 25. 03. 2020.
(5) Europäische Investitionsbank, 16.03.2020
Die Europäische Investitionsbank-Gruppe hat ein Finanzpaket im Umfang von 40 Mrd. EUR vorgelegt. Das vorgeschlagene Finanzpaket umfasst:
- spezielle Garantiesysteme für Banken, die auf bestehenden EIB-Programmen basieren, und mit sofortiger Wirkung Finanzmittel in Höhe von bis zu 20 Mrd. EUR mobilisieren;
- ausgewiesene Liquiditätslinien an Banken, um zusätzliche Unterstützung von bis zu 10 Mrd. EUR zur Sicherung von Betriebskapital in KMU und MidCaps sicher zu stellen;
- spezielle Kaufprogramme für Asset Backed Securities (forderungsbesicherte Wertpapiere), mit denen Banken Risiken von KMU-Kreditportfolien übertragen können, um weitere 10 Mrd. EUR an Unterstützung zu mobilisieren.