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Mehrwertsteuer: Vereinfachung für KMU bei Online-Handel

EU stärkt Online-Handel: eine Steuererklärung erspart viel Bürokratie!

Die EU-Finanzminister haben sich auf vereinfachte Mehrwertsteuerregeln für Online-Händler verständigt. Der CSU-Finanzexperte, Markus Ferber, erklärte dazu: "Unter der Komplexität im europäischen Mehrwertsteuerrecht leiden insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen. Mit den neuen Regeln werden die Kosten für die Händler erheblich reduziert und die Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten werden steigen."

Eine Steuererklärung für die gesamte EU

Derzeit müssen sich Online-Händler in allen Mitgliedstaaten, in denen sie verkaufen und Umsätze machen, für die Mehrwertsteuererhebung anmelden. Künftig müssen EU-weit tätige Unternehmen nicht mehr mit 28 Steuerbehörden interagieren, sondern können eine einzige Steuererklärung für die gesamte EU abgeben. "Das spart Verwaltungsaufwand und hilft ganz konkret unseren KMU", so Markus Ferber, Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand.

Gleichzeitig gewährleisten die neuen Vorschriften, dass die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat entrichtet wird, in dem der Endverbraucher ansässig ist. "Das führt zu einer gerechteren Verteilung der Steuereinnahmen. Wenn ein Kunde aus Deutschland bei einem spanischen Händler Ware bestellt, fällt in Deutschland die Mehrwertsteuer an."

Instrument gegen Mehrwertsteuerbetrug

Durch grenzüberschreitenden Betrug entgehen den Mitgliedstaaten jedes Jahr Mehrwertsteuereinnahmen von 50 Mrd. EUR - das neue System ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerbetrug. "Durch die Bündelung der Steuerinformationen in einer Hand wird es für Steuerbehörden auch erheblich einfacher gegen Mehrwertsteuerbetrug vorzugehen", so Markus Ferber.

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