„Firmen wie Temu und Shein ruinieren mit ihren missbräuchlichen Praktiken den Einzelhandel und gefährden europäische Produktsicherheitsstandards“
Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung zu den Herausforderungen durch Online-Marktplätze aus Drittländern erlassen. Darin dringt die Kommission erneut auf die Abschaffung des Zollschwellenwertes von 150€ für den elektronischen Handel. Den entsprechenden legislativen Vorschlag hat die Kommission bereits am 17. Mai 2023 präsentiert. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber wendet sich angesichts der heutigen Mitteilung der Kommission an die Ko-Gesetzgeber:
„Die 150€ Freigrenze im elektronischen Warenverkehr hatte die unkomplizierte Abwicklung von Kleinstbestellungen zum Ziel. Den Verbrauchern und Produzenten sollte hier nervige Bürokratie erspart bleiben. Leider sehen wir mittlerweile, wie neue Player aus Fernost diese Regelung für maßloses Dumping systematisch missbrauchen. Die Ko-Gesetzgeber müssen hier schnellstmöglich zu einer Einigung finden, um diesem ruinösen Wettbewerb ein Ende zu setzen.“
Problematisch sieht Markus Ferber vor allem die mangelnde Produktsicherheit bei den Onlinehändlern. Während europäische Geschäfte und Online-Marktplätze die strengen europäischen Produktsicherheitsanforderungen sicherstellen müssen, finden bei den häufig unter Wert verkauften Billigprodukten von Temu und Shein nur selten Kontrollen statt. Die Marktüberwachungsbehörden sind angesichts der Schwemme an Sendungen überfordert. Mit Blick auf den fairen Wettbewerb äußert sich Markus Ferber dahingehend:
„Wir dürfen uns nicht gefallen lassen, dass in den letzten Jahren reihenweise europäische Einzelhändler aufgeben und die Fußgängerzonen in vielen Städten brachliegen, während Temu und Shein den Markt mit ungeprüfter Billigware fluten. Wir haben in Europa weltweit vorbildliche Regelungen zur Produktsicherheit und zum Verbraucherschutz. Diese Errungenschaften in der EU dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden. “
Neben der Abschaffung der 150€ Freigrenze schlägt die Kommission zusätzlich eine pauschale Gebühr zur Abdeckung des gestiegenen Zollaufwandes bei den Behörden vor. Hier mahnt Markus Ferber zur Vorsicht:
„Eine zusätzliche Gebühr schadet vor allem dem Verbraucher. Hier muss die EU sehen, dass sie nicht überdreht. Mit einer Gebühr würden nach dem Vorschlag der Kommission auch solche Sendungen, die alle gesetzlichen Regelungen einhalten, belastet. Bevor auch dem Kunden eines amerikanischen Modeshops eine neue Gebühr aufgedrückt wird, gilt es zuerst einmal die geplanten Maßnahmen durchzusetzen.“
Die Kommission hat die Anbieter AliExpress, Temu und Shein auch wegen Verstößen gegen den Digital Services Act im Blick. Ferber sieht die gestiegene Aufmerksamkeit der Kommission angesichts des Ausmaßes des Problems positiv:
„Es freut mich, dass sich die Kommission dieses Themas angenommen hat. Die drei chinesischen Anbieter treten mit ihrer globalen Dominanz und riesigen Marketingbudgets auf. Deren einziges Ziel ist radikales Wachstum auf dem europäischen Markt. Dem werden fairer Wettbewerb, Produktsicherheit und die Regelungen des europäischen Zollkodex untergeordnet. Die Kommission ist hier im Sinne aller Mitgliedsstaaten gefordert, zu handeln um diese unfairen und rechtlich problematischen Handelspraktiken zu stoppen.“