Die EU verliert durch Steuerhinterziehung und Steuerumgehung jährlich rund 1 Billion Euro, so die Schätzung der EU-Kommission. Die EU-Finanzminister haben heute bei ihrem Treffen in Brüssel die neuen Regeln zu so genannten Steuervorbescheiden verabschiedet. Der CSU-Finanzexperte, Markus Ferber bedauert es sehr, dass die Einigung hinter den Erwartungen zurückbleibt und kritisiert den fehlenden Willen der EU-Mitgliedstaaten diese Steuerschlupflöcher schließen zu wollen: "Während das Europäische Parlament gleichsam ambitionierte wie praktikable Vorschläge gemacht hat, wollen die Mitgliedstaaten kaum was ändern. Damit haben die Finanzminister eine große Chance für einen faireren Steuerwettbewerb in der EU verspielt."
Gewinnverlagerung schadet öffentlichen Kassen
Um Gewinne zu verlagern und ihre Steuerlast zu verringern machen sich einige Unternehmen die Komplexität der Steuerregelungen in der EU und die mangelnde Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten zunutze. "Dadurch sind Steuerschlupflöcher entstanden, die wir stopfen müssen. Denn niemand hat Verständnis dafür, wenn multinationalen Konzernen eine derartige steuerliche Sonderbehandlung zuteil wird. Aggressive Steuerplanung und missbräuchliche Steuerpraktiken entziehen den öffentlichen Kassen unverzichtbare Mittel etwa für die Infrastruktur, Flüchtlingshilfen, Kitas, Kindergärten, Schulen, Universitäten, ÖPNV oder den Kultursektor."
"Der erste Schritt, hin zu fairem Steuerwettbewerb ist mehr Transparenz und eine systematischer und verbindliche Vorgehensweise beim Informationsaustausch über Steuervorbescheide. Damit soll sichergestellt werden, dass Gewinne auch wirklich dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden", so Ferber, der den Bericht federführend im Europäischen Parlament betreut hat.
Wettbewerbsrecht: Kommission muss Zugang erhalten
"Um Steuerdumping aufzudecken und zu überprüfen, ob die europäischen Beihilferegeln eingehalten werden, muss die Kommission Zugriff auf die in einer Datenbank hinterlegten Informationen haben", so Ferber. "Doch genau das lehnen die Mitgliedstaaten ab und nehmen damit der EU-Kommission ihre schärfste Waffe, Verfahren wegen illegaler staatlicher Beihilfe einzuleiten, aus der Hand." Erst vor wenige Wochen hat Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die Steuervereinbarungen mit Fiat und Starbucks als illegal erklärt und zuletzt auch Untersuchen gegen McDonalds eingeleitet. "Ich begrüße es ausdrücklich, dass die EU-Kommission als Hüterin der europäischen Regeln, für fairen Wettbewerb auch im Steuerrecht sorgt. Es ist ein Skandal, dass die Mitgliedsstaaten trotz dieser aufgedeckten Fälle die Forderung des Europäischen Parlaments nach faireren Steuerregeln weiterhin ignorieren."
Hintergrund: Ein Steuervorbescheid ist eine Bestätigung durch Steuerbehörden gegenüber Steuerzahlern darüber, wie die Steuerschuld zu berechnen ist. Dies ist per se unproblematisch. Denn Steuervorbescheide können dazu dienen, Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit und Klarheit über die steuerlichen Folgen komplexer unternehmensrechtlicher Entscheidungen zu geben. Probleme entstehen jedoch, wenn Steuervorbescheide erteilt werden, die aggressive Steuerplanungstechniken ermöglichen oder sogar dazu anleiten. Das Problem wird umso größer, wenn die Steuerbehörden eines Mitgliedstaates nicht erkennen können, dass die Steuerbehörden eines anderen Mitgliedsstaates Steuervorbescheide ausstellen, die aggressiven Steuerplanungstechniken Vorschub leisten.