„Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Das zeigt sich auch bei den neuen Kennzeichnungsregeln für Honig, Marmelade & Co, die sich vom gut gemeinten Schutz regionaler Lebensmitteln zum nächsten bürokratischen Alptraum für Imker und Marmeladenhersteller entwickeln könnten“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber, anlässlich der Abstimmung über die sogenannten Frühstücksrichtlinien im Europäischen Parlament.
Schluss mit Honig-Gepansche:
Der CSU-Europaabgeordnete unterstreicht, wie wichtig Verbrauchertransparenz ist. Angesichts der immensen Vielfalt in unseren Supermärkten sind europaweit klare Ursprungsregeln das A und O: „Es ist gut, dem Wilden Westen der Ursprungskennzeichnungen, der in der EU seit 20 Jahren Status Quo ist, einen Riegel vorzuschieben. Vor allem bei Honig herrscht bis heute ein Wirrwarr an Ursprungsbezeichnungen. Der Ursprung wird oft derart verschleiert, dass für den Verbraucher ein Honig-Gepansche aus China kaum von europäischem Imkerhonig zu unterscheiden ist“, so Ferber. Der CSU-Europaabgeordnete hebt vor allem die Folgen für die regionale Lebensmittelerzeugung und die Imker hervor: „Derart schwammige und irreführende Ursprungskennzeichnungen, wie sie bislang die Regel waren, grenzen an einem Betrug am Verbraucher und führen letztlich zum Schaden für jeden Imker - gleichwohl sollten wir den Bogen nicht überspannen und den Fokus auf praxistaugliche Ursprungskennzeichnungen setzen“, so Ferber.
Bürokratieeifer trifft Marmeladenhersteller:
Für den CSU-Europaabgeordneten ist auch wichtig, dass bei jeglichen Regelwerken nicht nur die Theorie, sondern auch die Praxis mitgedacht wird - mit allen Auswirkungen und Nebeneffekten: „Wir müssen sicherstellen, dass wir praxisnahe Regeln aufstellen und nicht eine neue Bürokratielawine auslösen, die den Mittelstand erstickt“, so Ferber.
Der CSU-Europaabgeordnete erläutert vor allem mit Blick auf den Mittelstand: „Wenn Verbraucherschutz und Transparenzanforderungen weit über das Ziel hinausschießen, kann das ganz schnell ins andere Extrem überschlagen. Wenn wir unsere mittelständischen Marmeladenproduzenten in Zukunft dazu auffordern den genauen Ursprung der 93g Zucker und des Fruchtgehalts für das Glas Marmelade offenzulegen, dann werden sie in Zukunft vor allem mit einem beschäftigt sein: Berichtspflichten anstelle vom Brotaufstrich. So gut gemeint die Transparenzaufforderung auch ist, wir sollten die Kirche im Dorf lassen“, so der CSU-Europaabgeordnete, Markus Ferber
Zum Hintergrund:
Ziel der Richtlinien ist es, genauere Kennzeichnung bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse festzulegen, um den Verbraucherschutz zu verbessern. Vor allem bei der Ursprungsbezeichnung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig mehr Klarheit erhalten, da das Herkunftsland von Honig und Früchten, die zur Herstellung von Saft und Marmelade verwendet werden, auf dem Etikett von Honig, Fruchtsäften und Marmeladen angegeben werden soll. Wenn der Honig oder die Früchte, die für diese Produkte verwendet werden, aus mehr als einem Land stammen, sollen die Herkunftsländer auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge ihres Anteils angegeben werden. Um den Betrug mit Honig weiter einzuschränken.