Ende Mai hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein ambitioniertes Wiederaufbaupaket gemacht, das aus einem überarbeiteten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021-2027 sowie einem Wiederaufbauinstrument namens „Next Generation EU“ besteht. Dieses hat wiederum eine Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility / RRF) als Herzstück. Zwar wurden die Vorschläge der Europäischen Kommission als Zeichen der europäischen Solidarität und angesichts der massiven Herausforderungen an die Wirtschaft weithin begrüßt, aber es blieben bislang einige wichtige und grundlegende Fragen unbeantwortet. Dieses Papier konzentriert sich auf einige der offenen Fragen, für die im legislativen Prozess Antworten gefunden werden müssen.
Demokratie und Mitwirkung
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat dem Europäischen Parlament die verantwortliche Einbindung beim Wiederaufbaupaket zugesichert. Die Instrumente in „Next Generation EU“ brauchen mindestens dasselbe Maß an demokratischer Kontrolle wie der reguläre Mehrjährige Finanzrahmen. Es wird nicht ausreichen, lediglich eine Rahmengesetzgebung zu verabschieden und dann der Europäischen Kommission die komplette Entscheidungsgewalt zu übertragen. Leider hat die Europäische Kommission auch die Vorschläge für ein Strukturreformunterstützungsprogramm und dessen Governance-Struktur zurückgezogen und sie mit einem deutlich schwächeren Ansatz in der Aufbau- und Resilienzfazilität ersetzt.
- Es bedarf nicht nur verbindlicherer Eingriffsrechte der Kommission, sondern auch stärkerer Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments. Anstelle des im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Implementierungsakts muss das Europäische Parlament ein Vetorecht über einen delegierten Rechtsakt bekommen. Nur so sind eine ausreichende parlamentarische Kontrolle sowie die Berücksichtigung einer gesamteuropäischen Perspektive möglich.
- Das Wiederaufbauinstrument ist den vollen Haushaltsrechten und -pflichten des Europäischen Parlaments und Rechnungshofs zu unterwerfen. Es bedarf der vollständigen RRF-Einbeziehung in die Entlastungsverfahren und einer Veröffentlichungspflicht von Projekten und Fördermittelempfängern gemäß der Allgemeinen Strukturfondsverordnung.
- Es bedarf nicht nur der nachträglichen Kontrolle, sondern auch synchron mit den Ausgaben in den Mitgliedstaaten einhergehender Transparenzmechanismen.
- Innerhalb des Europäischen Parlaments ist für die RRF - neben den Ausschüssen BUDG und ECON - zudem eine verantwortliche Mitwirkung betroffener Fachausschüsse (ITRE, CONT, ENVI …) sicherzustellen.
Solides finanzielles Fundament
Die Vorschläge der Europäischen Kommission sind spezifisch darin, Ausgabenblöcke für die Wiederaufbauinstrumente zu identifizieren, aber ausgesprochen vage, wenn es um die Finanzierung dieser Ausgaben geht. Ein seriöser Vorschlag darf jedoch die Ausgaben nicht von deren Finanzierung entkoppeln. Ein Rückzahlungsplan, der erst im Jahr 2028 beginnt, sich über 30 Jahre und damit mehrere mehrjährige Finanzrahmen erstreckt, ist mit der Idee einer guten Haushaltsführung nicht zu vereinbaren.
- Ein Rückzahlungsplan muss daher bereits in der zweiten Hälfte des kommenden Mehrjährigen Finanzrahmens beginnen und auf realistischen Annahmen beruhen.
- Die RFF darf die Ausstattung des MFR nicht gefährden. Insbesondere dürfen Zukunftsinvestitionen (wie z.B. in Forschung, Energiewende, Digitalisierung) und europäischer Mehrwert (Außengrenzen, Verteidigung …) nicht Einsparungen oder künftigen Rückzahlungen zum Opfer fallen.
Eigenmittel
Das Finanzierungskonzept der Europäischen Kommission setzt stark auf Eigenmittel, die es noch gar nicht gibt und die - man denke etwa an die langen und bisher ergebnislosen Debatten zur Finanztransaktionssteuer oder zur Digitalsteuer - politisch nur schwer durchsetzbar sind. Die Kommission will den Vorschlag für einen Eigenmittelbeschluss leider erst zum Ende der kommenden MFR-Periode machen, was zu einer problematischen Inkongruenz von Ausgaben- und Finanzierungsentscheidungen führt. Selbst wenn sich ein neues Eigenmittel etablieren würde, wären die zu erwartenden Einnahmen zu gering, um eine komplette Gegenfinanzierung des Wiederaufbauinstruments zu ermöglichen. Sollten sich die versprochenen neuen Eigenmittel aber nicht oder nur in geringerem Umfang materialisieren, ergibt sich plötzlich ein nicht unerhebliches Risiko für den EU-Haushalt und damit für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union insgesamt.
- Um Planbarkeit zu schaffen, muss der Eigenmittelbeschluss gleichzeitig mit den Entscheidungen über das Wiederaufbaupaket gefällt werden.
- Für den Fall, dass Eigenmittel nicht greifen, muss es Finanzierungslösungen im - ggf.
erweiterten - Haushaltsrahmen geben. Wir lehnen Eurobonds als „Notlösung“ entschieden ab.
Konditionalität
Die Mittel aus dem Wiederaufbaupaket dürfen nicht dazu genutzt werden, Löcher in den nationalen Haushalten zu stopfen. Stattdessen müssen die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, dass das Geld bei den Unternehmen und Menschen in Europa ankommt und in zukunftsgerichteten Bereichen investiert wird.
- Um eine effektive Mittelverwendung sicherzustellen, muss die Konditionalität gegenüber dem Kommissionsvorschlag deutlich gestärkt werden.
- Wir sprechen uns für Positivlisten (Forschung, Energiewende, Digitalisierung, moderne Gesundheitsinfrastrukturen …) und Negativlisten (permanente Sozialtransfers) für die RRF-Förderung aus.
- EU-Mittel müssen in den Mitgliedstaaten klarer als solche zu kennzeichnen sein.
- Die nationale Aufteilung der Mittel muss flexibel sein und Abweichungen je nach Mehrwert der Maßnahmen zulassen.
Europäischer Mehrwert
Der Wiederaufbau ist der richtige Zeitpunkt, Herausforderungen in Chancen umzuwandeln.
- Notwendig ist ein eigenes horizontales Programm, das Projekte mit einem spürbaren europäischen Mehrwert finanziert und sicherstellt, dass der Wiederaufbauplan mehr ist als die Summe nationaler Einzelprojekte.
- Erforderlich ist eine verbindlichere europäische Koordinierung, die die verschiedenen europäischen Politikziele vom Klimaschutz über die Forschungsfinanzierung bis zu Investitionen in Zukunftstechnologien wie E-Mobilität, dem Aufbau einer Infrastruktur für Wasserstoff als Energieträger der Zukunft oder auch dem Ausbau einer 5G-Infrastrukur auf Basis europäischer Technologie berücksichtigt und zusammenführt. Wir fordern einen Kommissionsvorschlag für einen horizontalen Ansatz, der Schlüsselthemen der europäischen Wettbewerbsfähigkeit im Wiederaufbaufonds und im MFR zusammenführt.
- Wir fordern europäische Leuchtturmprojekte für die Energiewende (Energienetze von Südeuropa nach Afrika …), für die Digitalisierung (5-G-EU Sofort …), die Gesundheitsförderung (Krebsregister).
- Auch der MFR muss diese und weitere Mehrwertprioritäten, wie z.B. eines Verteidigungsfonds oder militärischer Mobilität, widerspiegeln.
- Die Mitgliedstaaten müssen die Verhandlungen erheblich beschleunigen, um sich auf den neuen MFR und ein Wiederaufbauinstrument zu einigen, damit die Schlüsselprogramme noch vor Jahresende angenommen werden können und der zukunftsgerichtete europäische Wiederaufbau durch europäische Solidarität schnell und maßgeblich vorangebracht wird.