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Öffentlicher Nahverkehr muss von Entschädigungszahlungen ausgenommen werden

EU-Verkehrsminister beraten heute über Entschädigungen bei Busverspä-tungen / Ferber: Regelung soll nur für lange Busreisen gelten

Vor einem potenziellen Millionengrab für den öffentlichen Personennahverkehr hat der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, gewarnt. Die EU-Verkehrsminister beraten heute über einen Vorschlag der EU-Kommission zur Zahlung von Entschädigungen bei Busreisen. Das Europäische Parlament hat gefordert, dass bei langen Busreisen zwar Entschädigungszahlungen geleistet werden sollen, nicht aber im innerstädtischen Verkehr.

 

Sollten die Kommunen bei jeder Busverspätung im Nahverkehr Entschädigungszahlungen leisten müssen, wäre dies das finanzielle Ende für den öffentlichen Personennahverkehr. Eine solche Leistung können die Gemeinden und Verkehrsverbünde einfach nicht stemmen, so Ferber.

 

Die Verkehrsminister der Europäischen Union beraten heute über den Vorschlag zur Entschädigung von Busreisenden. Das Europäische Parlament hatte sich im Frühjahr in erster Lesung dafür ausgesprochen, dass Busunternehmen beim Ausfall einer Fernbusverbindung sowie bei Überbuchungen oder einer Verspätung von mehr als zwei Stunden alternative Reiseverbindungen anbieten und die Hälfte des Preises erstatten müssen. Dies soll aber nicht gelten, wenn die Busse im Stau stecken oder zum Beispiel durch Grenzkontrollen aufgehalten werden. Nach Ansicht des Europäischen Parlaments sollen die EU-Staaten auch den Stadtverkehr von dieser Regelung ausnehmen dürfen.

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