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ÖPNV: Die Kommunen haben die Wahl!

Europaweite Ausschreibung ist keine Pflicht/ örtliche Behörden können über Vergabe frei entscheiden/ mittelstandsfreundliche Lösung finden!

Die EU-Verordnung 1370 aus dem Jahr 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste führt derzeit zu Verunsicherung bei örtlichen Busunternehmen. Es geht um die Frage, ob Buslinien künftig europaweit ausgeschrieben werden und damit der Konkurrenzdruck wächst oder in den Händen der Unternehmen vor Ort bleiben. Der schwäbische Europaabgeordnete, Markus Ferber, betonte: "Die Behauptung die Verordnung macht die europaweite Ausschreibung zur Pflicht, ist schlicht falsch. Als eine der wichtigsten Rahmenbedingungen der Verordnung zählt der Grundsatz, dass örtliche Behörden frei entscheiden können, wie sie den öffentlichen Verkehr organisieren wollen. Schließlich sind es die Aufgabenträger, die am besten auf die lokalen Gegebenheiten und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger eingehen können."

Der Europaabgeordnete fordert: "Wir müssen eine mittelstandsfreundliche Lösung finden, die den hohen Anforderungen der Verkehrsbedienung in unserer Region genüge trägt. Im Interesse unserer lokalen Unternehmen und im Interesse unserer Bürger!" Markus Ferber hat sich als Mitglied im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments erfolgreich für die besondere Vergaberegelung zugunsten der heimischen mittelständischen Busunternehmen eingesetzt.

"Die Verordnung sieht grundsätzlich eine transparente und wettbewerbliche Vergabe von Verkehrsdienstleistungen vor, wobei der bürokratische Aufwand für die Kommunen möglichst gering gehalten werden soll. Deswegen wundert es mich, dass die kommunalen Gremien die europarechtliche Option zum Schutz des Mittelstandes jetzt nicht wahrnehmen."

"Die Direktvergabe von Aufträgen an kleinere und mittelständische Unternehmen ist auf Initiative des Europäischen Parlamentes in die Verordnung eingegangen", betonte Ferber. "Um zu verhindern, dass durch die Neuordnung nur noch wenige große Anbieter auf dem Markt übrig bleiben, wurde bei der Festlegung der Schwellenwerte die besondere Situation von kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt."

"Für einen fairen und transparenten Wettbewerb und zum Schutz privater Unternehmen ist in der ÖPNV-Verordnung zudem festgelegt, dass Unternehmen, die unmittelbar von Kommunen betrieben oder kontrolliert werden, nicht außerhalb des festgelegten Territoriums agieren, Aufträge annehmen dürfen. Somit werden lokale Bus- und Schienenunternehmen vor kommunalen oder ausländischen Monopolbetrieben geschützt."

Hintergrund: Mit der Verordnung 1370 stehen dem Aufgabenträger drei Vergabemöglichkeiten offen: Erstens erlaubt das sogenannte Inhouse-Geschäft den Städten über ihre Stadtwerke selbst öffentliche Verkehrsdienste zu erbringen oder öffentliche Dienstleistungsaufträge an rechtlich getrennte Einheiten zu vergeben. Zweitens müssen bei der Vergabe an Dritte die Aufträge in einem fairen wettbewerblichen Vergabeverfahren verteilt werden. Drittens besteht die Möglichkeit, öffentliche Dienstleistungsaufträge direkt zu vergeben, wenn der geschätzte Jahresdurchschnittswert unter einer Million Euro pro Jahr liegt (bzw. unter 300.000km Personenverkehrsleistung). Damit wird für die Kommunen der Verwaltungsaufwand deutlich erleichtert.

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