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Panoramafreiheit in Gefahr?

Brüssel befasst sich mit der Frage, ob Gebäude ohne Weiteres fotografiert werden dürfen oder nicht. Zu den Hintergründen äußert sich der für unsere Region zuständige Europaabgeordnete Markus Ferber.

In sozialen Netzwerken hat sich in den vergangenen Tagen massiver Unmut Bahn gebrochen. Macht sich bereits strafbar, wer ein öffentliches Gebäude fotografiert und ins Internet stellt? Ein französischer Abgeordneter versucht, das Urheberrecht so zu verschärfen, dass auch das Abfotografieren von Kirchen, Schlössern oder Wahrzeichen ohne Erlaubnis strafbar wäre. Mit dem Thema ist in wenigen Tagen das Europaparlament befasst. MZ-Redakteur Johann Stoll sprach mit dem schwäbischen CSU-Vorsitzenden und Europaparlamentarier Markus Ferber.

Herr Ferber, werfen wir mal kurz einen Blick in die Zukunft: Eine Mindelheimer Familie, nennen wir sie Meyer, fährt nach Paris und sieht sich den Eiffelturm an. Sohn Max hat sein Smartphone dabei und macht ein Selfie, den Eiffelturm im Hintergrund. Das Bild postet er stolz auf Facebook für die Daheimgebliebenen. Soll ja jeder sehen, wo sich Max gerade aufhält. Wenige Wochen später bekommen die Eltern von Max Post von einem Anwalt. Max habe gegen das Urheberrecht verstoßen, weil er den Eiffelturm abgelichtet hat. Die Familie wird zur Zahlung einer Geldstrafe aufgefordert. Ist das schon bald Realität in Europa?

Ferber: Nach französischem Recht steht der Eiffelturm nachts, wenn er beleuchtet ist, unter Schutz. Tagsüber ist das nicht der Fall. Ich kann Max also nur empfehlen, den Eiffelturm tagsüber zu fotografieren. Das Münchner Olympiastadion, das unter Denkmalschutz steht, ist dagegen frei fotografierbar. Da sind wir mitten im Thema. Wie können wir es schaffen, in Europa zu einer Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts zu kommen? Wir haben diese Rechtsunsicherheit. In Deutschland ist es selbstverständlich erlaubt, sich vor einem öffentlichen Gebäude oder im öffentlichen Raum befindlichen Kunstwerk zu fotografieren.

Wir leben heute in Zeiten von Facebook, Twitter und Instagram. Bilder werden nicht mehr nur fürs private Fotoalbum angefertigt, sie werden weltweit geteilt. Ein allgemeines Fotografierverbot von öffentlichen Gebäuden passt doch überhaupt nicht in diese moderne Welt.

Ferber: Das ist genau das Problem. So lange das Foto privat verwendet wurde als Foto im alten Sinne, gab es keine Probleme. Heute geht es auf Plattformen wie Facebook oder Instagram darum, dass solche Fotos kommerziell verwertet werden können. Da greift das Urheberrecht, das wir in Europa haben, nicht mehr. Es stammt aus einer Zeit, als es das Internet noch nicht gab.

Das Europäische Parlament befasst sich am 9. Juli mit dem Thema. Was sollte Ihrer Meinung nach geschehen?

Ferber: Ich bin klar der Meinung: Was im öffentlichen Raum ist, muss öffentlich sein und hat keine Schutzrechte. Wer ein Kunstwerk in der Öffentlichkeit ausstellt, muss davon ausgehen, dass es fotografiert wird.

Und ein Architekt, der ein Gebäude in eine Straße stellt, ebenfalls?

Ferber: Ganz genauso. Das deutsche Recht ist hier das einzige, das verständlich und auch durchhaltbar ist. Ich halte es für abenteuerlich, dass am Ende Anwaltsfirmen sich darauf spezialisieren könnten, Facebook daraufhin zu durchsuchen, mögliche Rechteverletzungen zu identifizieren. Einem solchen Recht würde ich nie die Hand reichen. Deshalb sind wir diese Woche dabei uns abzustimmen, so dass die Panoramafreiheit auch die Mehrheit bekommt.

Wie schätzen Sie die Chancen ein?

Ferber: Ich habe schon das Gefühl, dass wir eine Mehrheit bekommen. Wir haben aber eine Reihe von Kollegen, die aufgrund ihrer nationalen Rechtslage wenig Verständnis für das deutsche Modell haben. Ich meine aber schon, dass wir die Rechtsunsicherheit, die wir in dieser Frage derzeit in der Europäischen Union haben, beseitigen sollten.

Was wird am 9. Juli genau entschieden?

Ferber: Das Parlament befasst sich an diesem Tag mit der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG, bei der die Kommission bisher nicht dafür gesorgt hat, einen einheitlichen Rechtsstandard zu erreichen. Der Abstimmung kommt insofern Bedeutung zu, weil das ein Auftrag an die Kommission ist, entsprechend tätig zu werden. Wenn sich das französische Modell durchsetzen würde, würde ich es vorziehen, es bei der jetzigen Regelung zu belassen. Dann hat jedes Mitgliedsland dafür eben seine eigenen Regeln. Eine falsche Harmonisierung wollen wir nicht.

Europa genießt ja den Ruf des Überregulierens. Was erwidern Sie den Menschen daheim, die fragen: Hat Europa keine größeren Sorgen, als sich um private Fotos auf Facebook zu kümmern?

Ferber: Wenn ich auf Max von Ihrer Eingangsfrage zurückkommen darf. Er weiß gar nicht, dass er als deutscher Tourist in Frankreich kein nächtliches Foto vom Eiffelturm machen darf. Also ist unsere Aufgabe schon dafür zu sorgen, zu einem einheitlichen Urheberrecht in der Europäischen Union zu kommen. Das muss aber eine komplette Panoramafreiheit heißen.

Betroffen sind nicht nur alle Menschen, die in sozialen Netzwerken unterwegs sind, sondern auch Journalisten. Deren Arbeit wäre empfindlich beeinträchtigt, wenn sie jedes Mal eine Erlaubnis einholen müssten, ob sie ein Gebäude von außen fotografieren dürfen oder nicht. Die Bedeutung der Pressefreiheit für ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen scheint in Europa nicht mehr von allen erkannt zu werden.

Ferber: Deutschland hat eine Pressefreiheit, die so in anderen Mitgliedsstaaten nicht gewährt wird. Trotzdem halte ich das deutsche Modell für das richtige, gerade was auch die Fotografie betrifft. Menschen nehmen viel über die Augen auf. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Deswegen gehört die Panoramafreiheit auch im gewerblichen Bereich geschützt. Das deutsche Modell muss zum europäischen werden.

Was würde Max und seinen Eltern eigentlich drohen, wenn er nachts den Eiffelturm fotografiert?

Ferber: Ich habe noch von keinem Fall gehört, dass das verfolgt worden wäre. Aber die Rechtslage ist nun einmal so, dass das verboten ist.

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