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Pauschalreisen: Durchklick-Angebote sollten mit erfasst sein

Internet-Buchungen erfassen oft Flug plus Hotel und Mietwagen / Überarbeitung der EU-Verordnung von 1990 / Vorschlag der EU-Kommission

Die Neuregelung der EU-Verordnung zu Pauschalreisen muss auch die weitverbreiteten "Durchklick-Angebote" umfassen. Das forderte der Vorsitzende der CSU-Gruppe und schwäbische Europaabgeordnete, Markus Ferber.

Die EU-Kommission will heute einen Vorschlag zur Überarbeitung der geltenden EU-Verordnung zu Pauschalreisen aus dem Jahre 1990 vorstellen. "Es ist völlig klar, dass wir mittlerweile eine vollkommen andere Praxis haben, was die Buchung von Pauschalreisen angeht. So gut wie alles wird online abgewickelt. Dazu kommt, dass der Flugverkehr seit Mitte der Neunziger Jahre liberalisiert ist. Die Vielfalt des Phänomens Pauschalreise macht eine Neuregelung der EU-Standards überfällig", so Ferber, der auch Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr im Europäischen Parlament ist.

"Der bisherige Ansatz der Harmonisierung von Minimalanforderungen geht heute ziemlich ins Leere. Es gibt eine Reihe innovativer Reise-Angebote, die man individuell gestalten kann. Die so genannte "Durchklick-Angebote" im Internet zeigen, welchen Herausforderungen Verbraucherschutz heute genügen muss", sagte der CSU-Europaabgeordnete.

"Die Durchklick-Angebote müssen mit in die überarbeitete Verordnung aufgenommen werden. Die Nutzer müssen sich auf EU-weit gleiche Standards verlassen können. Dafür wird sich die EVP-Fraktion bei den Beratungen im Europaparlament einsetzen", so Ferber abschließend.

Hintergrund: Durchklick-Angebote sind Pauschalreisen, die erst während der Buchung selbst entstehen. Bei einer Fluggesellschaft kann man im Anschluss an die Flugbuchung etwa noch ein Hotel oder einen Mietwagen oder beides buchen.

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