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Provisionsverbot durch die Hintertür?

Markus Ferber droht mit Zurückweisung durch den Wirtschaftsausschuss

Soll die Annahme von Provisionen beim Vertrieb von Finanzprodukten möglich sein, ja oder nein? Diese Frage war einer der schwierigsten und strittigsten Teile bei den Verhandlungen zur neuen Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die Markus Ferber als Berichterstatter des Europäischen Parlaments federführend betreute. "Letztlich haben wir meines Erachtens gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Kommission eine sehr gute Lösung erarbeitet und das Europäische Parlament hat diese mit großer Mehrheit im April verabschiedet", betonte der CSU-Finanzexperte.

Jetzt schlägt der Berichterstatter jedoch Alarm: "Die einschlägigen Kompromissregelungen, die derzeit von der Europäische Wertpapierbehörde (ESMA) technisch ausgearbeitet werden, laufen dem politisch verabschiedeten Kompromiss zuwider. ESMA legt die Regelung definitiv zu streng aus", so Ferber. So sollen Provisionen nach Vorstellung von ESMA nur noch dann erlaubt sein, wenn sie nachweislich dem Wohl der Kunden dienen und nicht zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs der Finanzhäuser eingesetzt werden. "Das würde ein de-facto Provisionsverbot bedeuten und stünde im Widerspruch zum Kompromiss zwischen Parlament und Mitgliedstaaten," so der CSU-Europaabgeordneter.

"Es kann nicht sein, dass Gesetze durch die Hintertür anders ausgelegt werden, als sie vom Gesetzgeber in harten Verhandlungen ausgearbeitet wurde." Markus Ferber forderte daher den zuständigen Kommissar Michel Barnier auf, sicherzustellen, dass bei der Ausarbeitung des Gesetzes durch die Europäische Wertpapierbehörde, "sowohl der Wortlaut als auch der Geist der vom Gesetzgeber beschlossenen Regeln zu Provisionen vollständig beachtet wird".

Andernfalls drohte Ferber damit, dass er als 1. Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft- und Währung (ECON) und als zuständiger Berichterstatter für MiFID II dem Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments empfehlen wird, die entsprechenden Rechtsakte zurückzuweisen. "Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir als Parlament bei solchen Fragen sehr sensibel reagiert und nicht gezögert Regelungen auch zurückzuweisen."

Hintergrund:

Bei den Verhandlungen zur Finanzmarktrichtlinie MiFID II war die Handhabung von Provisionen beim Vertrieb von Finanzprodukten eine der strittigsten Punkte. Dabei wurde immer wieder die Forderung nach einem vollständigen Verbot von Provisionen laut. Letztendlich haben sich das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Kommission auf eine subsidiäre Herangehensweise geeinigt, sodass die Frage, ob ein Provisionsverbot eingeführt wird oder nicht, den Mitgliedsstaaten überlassen bleibt. Damit stand der Beibehaltung des bewährten Modells aus Honorar- und Provisionsberatung in Deutschland nichts entgegen.

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