Die EU-Kommission plant die Vergabe des bisher freiwilligen Herkunftssiegel "made-in" an neuen Zollvorschriften festzumachen und verpflichtend vorzuschreiben. Der CSU-Europaabgeordnete, Markus Ferber, warnt vor dieser komplizierten Neuregelung: "Der Vorschlag bedeutet mehr Bürokratie und Belastung für bayerische Unternehmen und das Qualitätssiegel "made in Germany" dürfte vielleicht gar nicht mehr verwendet werden."
Am Rande der Wahlkampfabschlusskundgebung am Donnerstagabend auf dem Augsburger Rathausplatz sagte Bundeskanzlerin, Angela Merkel, dem Vorsitzenden der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, volle Unterstützung von Seiten der Bunderegierung zu, die Herkunftskennzeichnung auch in Zukunft nach den aktuellen Regeln beizubehalten. "Als CSU-Europagruppe kämpfen wir im Europäischen Parlament gegen neue bürokratische Belastungen für unsere einheimische Industrie. Dass die Bundekanzlerin in Augsburg, einer Stadt mit Jahrhundertelanger Textilgeschichte, ihre Unterstützung zugesagt hat, ist ein deutliches Signal."
Wo liegt das Problem? "Die "Made in"-Kennzeichnungspflicht, die für alle Verbraucherprodukte nach der Vorstellung der Kommission gelten soll, hätte zwar zur Folge, dass der Verbraucher über wichtige Schritte der Vorproduktion informiert wird. Aber letztlich ist doch ebenso entscheidend, von welchem Produktionsstandort aus das Unternehmen die Hauptverantwortung, hinsichtlich Sicherheit und Qualität, für das Produkt übernimmt. Entscheidende Schritte der Endfertigung oder auch Produktentwicklung müssen weiterhin maßgeblich für die "made in"- Kennzeichnung bleiben, wie dies auch von der deutschen Rechtsprechung wiederholt bestätigt wurde", fordert Ferber.
Der Gesetzesvorschlag zur Produktsicherheitsverordnung des EU-Industriekommissars, Antonio Tajani, sieht zum einen eine verpflichtende "made in"-Kennzeichnung vor. Zum anderen soll laut Kommission maßgeblich für die Herkunftsangabe einer Ware sein, in welchem Land der größte wertsteigernde Teil des Herstellungsprozesses vonstattenging. Nach dem derzeit geltenden Recht gilt das Land als Herkunftsland, in dem die "letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- und Verarbeitung" erfolgte. Künftig müsste jedes Unternehmen nach neuen komplizierten Zollvorschriften die geforderten Nachweise liefern. Die Kommission musste erst Ende letzten Jahres einen ähnlichen Vorschlag zurückziehen, weil er bei den Mitgliedsstaaten keine Mehrheit fand. "Jetzt durch die Hintertür des Verbraucherschutzgesetzes die Kennzeichnungspflicht einzuführen ist nicht akzeptabel."