Kommission stellt Vorschläge für bessere Reparierbarkeit vor/ Markus Ferber begrüßt Initiative
„Nur weil die Batterie langsam schlapp macht, muss ein Handy oder Laptop noch lange nicht entsorgt werden. Wenn wir zu einem ressourcenschonenderen Wirtschaftsmodell kommen wollen, macht es Sinn mehr auf Reparieren statt Neukaufen zu setzen. Das verhindert unnötigen Elektroschrott und schont den Verbrauch kritischer Rohstoffe“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber, anlässlich des heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Gesetzesentwurfs für eine bessere Reparierbarkeit kleiner Elektrogeräte.
Verbraucher Optionen eröffnen, aber nicht in eine Richtung drängen:
„Verbraucher profitieren immer von mehr Wahlmöglichkeiten. Eine bessere Reparierbarkeit von Produkten schafft genau diese Wahlfreiheit“, erklärt Ferber. Für den CSU-Europaabgeordneten ist aber klar, dass der Verbraucher nicht in eine Richtung gedrängt werden sollte: „Es darf nicht darum gehen, den Verbraucher vom Neukauf abzuhalten oder den Markt in eine Richtung zu steuern, sondern die Option Reparatur zu schaffen.“
Von Vorschlägen für ein staatliches Förderprogramm für Reparatur wie es der grünen Bundesumweltministerin und Verbraucherschutzorganisationen vorschwebt, hält Ferber entsprechend wenig: „Ein staatliches Förderprogramm ist teuer und schafft vor allem Mitnahmeeffekte. Es würden vor allem diejenigen profitieren, die ohnehin auf Reparaturen setzen und wissen, wie man staatliche Fördergelder abgreift.“
Reparierbarkeit hat Grenzen:
Der CSU-Europaabgeordnete verweist trotz seiner grundsätzlichen Zustimmung für den Ansatz der Europäischen Kommission auch auf die Grenzen eines Rechts auf Reparatur: „Bei bestimmten Produktgruppen sind der Reparierbarkeit physikalische Grenzen gesetzt. Bei vielen modernen Elektrogeräten geht der Trend zur stetigen Verkleinerung der Komponenten bis hin zu Ein-Chip-Systemen. Wenn man das neueste ultradünne Endgerät haben will, muss man bei der Reparierbarkeit durch den Endverbraucher zwangsläufig Abstriche machen.“