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Rechtsgutachten bestätigt: auch das Tiroler Nachtfahrverbot ist EU-rechtswidrig

Verstößt das Nachtfahrverbot für LKW in Tirol gegen EU-Recht? Dieser Frage geht eine neues Rechtsgutachten von Prof. Dr. Peter Hilpold nach. Heute wurde im Rahmen einer deutsch-italienischen Pressekonferenz in Rom das Gutachten zum Nachtfahrverbot für LKW in Tirol vorgestellt.

 

Der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, der in Rom persönlich teilnahm, erklärte dazu: "Ich habe immer daran gezweifelt, dass das Nachtfahrverbot EU-rechtskonform ist. Das Gutachten bestätigt nun meine Annahme."

 

„Es kann in einem gemeinsamen Binnenmarkt nicht sein, dass eine einzelne Region ohne Absprache mit den Nachbarn den freien Warenverkehr – eine der Grundfreiheiten der EU – dermaßen limitiert. Die EU-Kommission muss handeln und geltendes Unionsrecht endlich durchsetzen - wenn es sein muss, auch mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich."

 

Maßgeschneiderte Ausnahme ist bewusste Diskriminierung

Tatsächlich verbietet das seit 01.01.2021 geltende verschärfte Nachtfahrverbot in Tirol allen dieselbetriebenen LKW in den Nachtstunden die Durchfahrt. Einzig LNG-LKW – und noch nicht auf dem Markt verfügbare Wasserstoff- und Elektro-LKW dürfen laut Tiroler Verordnung noch im Transit verkehren. Ganz anders sieht es beim Tiroler Ziel- oder Quellverkehr aus: Hier dürfen alle EURO6 LKW – auch jene der ersten Generation – ohne Beschränkungen verkehren. „Das Nachtfahrverbot verursacht künstliche Staus am Tag und schadet so der Umwelt. Außerdem diskriminiert die maßgeschneiderte Ausnahme für Tiroler bewusst deutsche und italienische Unternehmer.“

 

Prof. Dr. Hilpold, Dozent für Europarecht an der Universität Innsbruck hat im Rahmen der Pressekonferenz sein Rechtsgutachten zur EU-Rechtskonformität des Nachtfahrtverbotes vorgestellt und die EU-rechtswidrigen Aspekte des Nachtfahrverbots dargelegt: "Das Fahrverbot zielt einzig auf den Transitverkehr ab und es ist nicht ersichtlich, wie ein Totalverbot in den Nachtstunden das Ziel der Luftreinheit erreichen sollte, da der Güterverkehr, aufgrund der fehlenden verlässlichen Alternative, lediglich auf die Tagstunden ausweicht und somit zu mehr Verkehrsaufkommen, Stop-and-Go-Verkehren und Stau führt. Damit ist der Luftgüte in Tirol nicht geholfen – ganz im Gegenteil."

 

"Es muss geklärt werden, inwieweit die uneingeschränkte Ausnahme des Tiroler Ziel- oder Quellverkehrs EU-rechtlich vertretbar ist.  Außerdem muss Österreich belegen welche Maßnahmen getroffen wurden, um Umgehung und Missbrauch der Ausnahmeregelung durch Tiroler Frächter vorzubeugen", fordert Ferber.

 

„Das Tiroler Nachtfahrverbot verstößt klar gegen EU-Recht. Die Europäische Kommission ist aufgefordert, endlich zu handeln und ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Die Gleichgültigkeit gegenüber den Tiroler Rechtsbrüchen untergräbt die Glaubwürdigkeit der Kommission, die sich sonst gern als Hüterin von Recht und Gesetz gibt. Ständig werden von Deutschland und Italien gemeinsame Lösungen gefordert, das Land Tirol hält aber an seinen einseitigen Verboten fest und verschärft diese stetig“, so Markus Ferber.

 

Das Rechtsgutachten finden Sie hier.

 

 

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