„Der Ratstagung und Anhörung zu Ungarn müssen nun endlich Taten folgen. Das Verfahren zieht sich nun schon seit vier Jahren. Inzwischen muss man Zweifel haben, ob Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit überhaupt jemals in der Praxis geahndet werden. Es kann nicht weiter geduldet werden, dass das Geld des deutschen Steuerzahlers implizit die Vetternwirtschaft Orbans unterstützt“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber.
Einstimmigkeit: Ohnmacht der EU
„In der Theorie ist das Sanktionsverfahren zur Ahndung von Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit gut. In der Praxis zeigen sich jedoch gravierende Mängel: Wie so oft scheitert die Durchsetzungskraft der EU an den eigenen Regeln. Für die tatsächliche Umsetzung des Verfahrens nach Artikel 7 braucht es Einstimmigkeit. Ein unmögliches Unterfangen, da sich Polen und Ungarn gegenseitig decken“, resümiert Ferber. Der CSU-Europaabgeordnete ergänzt: „Das Einstimmigkeitskriterium macht den Artikel gänzlich wirkungslos. Wenn wir infolge der Konferenz zur Zukunft Europas ohnehin über Vertragsänderungen nachdenken, muss hier ein viel wirkungsvolleres Verfahren geschaffen werden.“
Rechtsstaatsmechanismus als scharfes Schwert?
Aufgrund der Ohnmacht des Artikel 7 Verfahrens, sollte der neue Rechtsstaatsmechanismus Abhilfe schaffen. Doch auch hier hinterfragt Ferber die tatsächliche Effektivität des lang erwarteten Mechanismus: „Auch hier sind die Hürden hoch, denn es bedarf eines qualifizierten Mehrheitsbeschlusses im Rat und einer Unterstützung des EU-Parlaments, um zu entscheiden, ob und wie viele Haushaltsmittel gekürzt werden sollen. Wie praxisfähig dieser Mechanismus tatsächlich sein wird, muss sich erst noch zeigen, wenn den Worten auch endlich Taten folgen“, unterstreicht der CSU-Europaabgeordnete. Ferber ergänzt: „Ein solcher Mechanismus ist nur dann ein scharfes Schwert gegen Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, wenn Haushaltsmittel empfindlich gekürzt werden und Ungarn dort getroffen wird, wo es weh tut. Ein verwässerter Mechanismus entfaltet weder die nötige Symbolwirkung, noch schreckt er andere Staaten ab.“ Fraglich ist ebenfalls inwiefern Ungarn tatsächlich dazu gezwungen wird, Korruption im Land zu bekämpfen. „Zur Realität gehört ebenfalls, dass das Instrument lediglich bei Rechtsstaatsverstößen eingesetzt werden kann, wenn EU-Gelder involviert sind. Korruptionsfälle, in denen keine EU-Gelder im Spiel sind können folglich nicht geahndet werden. Das Grundübel der Korruption wird man so nicht los“, unterstreicht der CSU-Europaabgeordnete, Markus Ferber.