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Sanktionspaket: Hart durchgreifen, aber Rechtstaatlichkeit respektieren

Kommission stellt Paket zur besseren Durchsetzung von Sanktionen vor/

Markus Ferber warnt vor Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien

„Wenn wir wollen, dass unsere Sanktionen gegen Russland wirken, darf es in keinem Mitgliedstaat Schlupflöcher geben. Wenn das Umgehen von Sanktionen in einigen Mitgliedstaaten nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit ist, sendet dies das falsche Signal“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Markus Ferber, anlässlich des heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Pakets zur besseren Durchsetzung von Sanktionen und einfacheren Beschlagnahmung von Vermögenswerten.

 

„Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe der Kommission, den Mitgliedstaaten Vorschriften zur Ausgestaltung ihres Strafrechts zu machen. Es gibt berechtigte Zweifel, dass diese Ideen jemals umgesetzt werden. Das sollte eigentlich auch die Kommission wissen. Die Vorschläge sehen sehr nach Symbolpolitik aus“, kritisiert Ferber.

 

Beschlagnahmung von Vermögenswerten: viele Fallstricke

Hinsichtlich der Vorschläge der Kommission zur einfacheren Beschlagnahmung von Vermögenswerten sieht der CSU-Finanzexperte viele Fallstricke: „Es gibt in unserer Verfassung aus gutem Grund hohe Hürden für die Enteignung von Privatvermögen. Wir müssen sehr aufpassen, dass nicht mit einem Federstrich rechtsstaatliche Grundsätze ausgehebelt werden, weil man eine Hand voll russischer Oligarchen treffen will. Die gute Sache darf hier nicht zum Vorwand für massive Grundrechtseingriffe werden.“ Für Ferber ist klar: „Wenn wir für die vermeintlich gute Sache rechtsstaatliche Grundsätze ignorieren, nagt das auch an der Glaubwürdigkeit der Europäischen Union.“

 

Der CSU-Europaabgeordnete betont, dass etwaige Beschlagnahmungen nur auf einer sehr soliden rechtlichen Grundlage durchgeführt werden sollten: „Wenn wir jetzt anfangen die Vermögenswerte russischer Privatbürger zu konfiszieren und Gerichte in ein paar Monaten diese Entscheidungen alle wieder revidieren, ist der Schuss gehörig nach hinten losgegangen. Dann wird uns der Hohn des Kremls gewiss sein.“

 

Differenzieren zwischen Staatsvermögen und privatem Vermögen:

Für Ferber besteht auch ein wesentlicher Unterschied zwischen der Beschlagnahmung von russischen Staatsvermögen und dem Vermögen russischer Privatpersonen: „Es sollte bei allen Beschlagnahmungen, die am Ende dem Wiederaufbau der Ukraine zugutekommen sollen, einen klaren Bezug zum russischen Staat und zum russischen Angriffskrieg geben. Die Vermögenswerte der russischen Zentralbank kommen dafür in Frage, bei den Vermögenswerten von Privatpersonen sollten die Hürden höher gesetzt werden.“

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