"Die Vorschläge zur länderspezifischen Offenlegung von Steuerinformationen weisen in die richtige Richtung. Künftig gilt für alle Unternehmen das, was sich im Banken- und Finanzbereich bereits bewährt hat", so der CSU-Finanzexperte und erster stellvertretende Vorsitzende des Wirtschafts- und Währungsausschusses, Markus Ferber, anlässlich des heute vorgestellten Kommissionsvorschlags zur Frage, wie Steuervermeidung und Gewinnverlagerung von Großunternehmen einen Riegel vorgeschoben werden kann und multinationale Unternehmen ihre Steuern auch an dem Ort der Wertschöpfung bezahlen. "Mehr Transparenz und der internationale Austausch von Informationen über mögliche Steuerflucht und Geldwäsche wird definitiv zu einem faireren Unternehmenssteuerwettbewerb beitragen."
"Die bisherigen Regeln und die fehlende Transparenz führen dazu, dass unfaire Praktiken nicht hinterfragt werden. Sie liefern sogar Anreize für missbräuchliche Steuerpraktiken. Das müssen wir abstellen", so Ferber. "Transparenz ist dabei das A und O. Nur so werden nationale Sonderregeln und Steuerabsprachen auf Kosten anderer Mitgliedstaaten sichtbar und strategische Gewinnverlagerungen können damit besser unterbunden werden", so Ferber. Markus Ferber begrüßt, dass der Kommissionsvorschlag entgegen der ersten Entwürfe nun auch die detaillierte Offenlegungspflicht auf Aktivitäten in Drittstaaten beinhaltet. "Die Kommission hat hier die richtigen Schlüsse aus den Veröffentlichungen der "Panama Paper" gezogen."
Der CSU-Europaabgeordnete fordert eine zügige Umsetzung der Vorschläge. "Das Europäische Parlament wird dabei eine konstruktive Rolle einnehmen. Die Mitgliedstaaten hingegen müssen runter von der Bremse beim Thema faire Unternehmensbesteuerung und endlich umsetzen, wozu sie sich auf OECD-Ebene verpflichtet haben", fordert Markus Ferber.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, dass Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro künftig Informationen über ihre Geschäftstätigkeit, den erwirtschafteten Umsatz und Gewinn sowie die gezahlten Steuern nach Ländern, in denen sie tätig sind, separat auflisten und veröffentlichen müssen ("Country-by-Country Reporting"). Auch Gewinne außerhalb Europas sollen erfasst werden.