Markus Ferber setzt sich als Mitglied im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments seit jeher für einen freien und nachhaltigen Warenverkehr auf der Brennerachse ein. Er stellt die Rechtmäßigkeit der Fahrverbote für den Transitverkehr von Beginn an in Frage und bringt das Thema seit über zehn Jahren immer wieder auf die Brüssler Tagesordnung.
Schon mit den ehemaligen Kommissaren Kallas und Bulc stand er ständig im persönlichen und schriftlichen Austausch zu diesem Thema. Gleich nach Amtsantritt der amtierenden EU-Verkehrskommissarien Valean wies Ferber erneut auf die permamenten Verstöße gegen den freien Warenverkehr durch die Tiroler Fahrverbotspolitik in Europa hin. „Die Tiroler Maßnahmen sind unverhältnismäßig und diskriminierend und dabei schon lange nicht mehr mit umweltpolitischen Argumenten zu begründen“, erklärt Ferber. Er führt aus: "Es gibt andere Maßnahmen, die Luftqualität zu verbessern ohne den Warenverkehr zu behindern, die Österreich konsequent ignoriert, weil sie auch die eigenen Leute treffen würden. Die Luftverschmutzung durch PKW ist weit größer als die durch LKW – in diesem Bereich bleibt Österreich verdächtig stumm und tatenlos."
Im Kern geht es Ferber um die Tatsache, dass Nicht-Tiroler Unternehmen diskriminiert werden. "Wo der Tiroler Unternehmer aufgrund der Quell- oder Zielverkehr-Ausnahme sogar Fernfahrten mit dem EUR 5 LKW fahren darf, dürfen Nicht-Tiroler nur mit dem EUR 6d LKW fahren. Dass Aufträge dadurch einfach von Tirolern übernommen werden, liegt auf der Hand. Es findet also keine Verlagerung von der Straße auf die Schiene statt, sondern eine Verlagerung der Aufträge von deutschen und italienischen an tiroler Unternehmen. Das ist kein fairer Wettbewerb und hat mit Lärmschutz ebenso wenig zu tun wie mit Luftreinhaltung. Das schadet am Ende nicht den Großen, sondern den kleinen Mittelständlern."
Mit dem neuen Gutachten hat sich der CSU-Europaabgeordnete nun nochmal direkt an die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt. "Ich hoffe, dass jetzt endlich Bewegung in die Sache kommt. Denn die Tiroler greifen mit ihrem Vorgehen die Grundwerte der Europäischen Union an - freier Warenverkehr, Diskriminierungsfreiheit, Fairness. Die Kommission darf diesen Missstand nicht länger ignorieren und muss endlich handeln.“
Hintergrund zum Gutachten:
Das von Prof. Dr. Hilpold, Europarechtsdozent an der Universität Innsbruck, verfasste Rechtsgutachten analysiert vorweg das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sektoralen Fahrverbot im Jahr 2011. In diesem Richterspruch hat der EuGH die Kriterien vorgegeben, anhand derer die Konformität des sektoralen Fahrverbots mit dem Unionsrecht gemessen werden muss. Insbesondere gilt es die Frage der Verhältnismäßigkeit eindeutig zu klären. Im Jahr 2011 kam der EuGH zum Schluss, dass die Kriterien nicht erfüllt waren und daher das sektorale Fahrverbot klar unionsrechtswidrig war.
Um die Konformität des neuen sektoralen Fahrverbots zu überprüfen, hat Prof. Dr. Hilpold das Verbot auf seine Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft. Dabei wurde bemängelt, dass die Wahl der „bahnaffinen Güter“ beim Fahrverbot willkürlich und diskriminierend getroffen wurde. So ergibt sich zum Beispiel beim Gut „Getreide“ ein klarer Wettbewerbsnachteil für die Südtiroler Industrie durch das sektorale Fahrverbot. Weiters scheint es keine Maßnahmen zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch des Verbots durch Tiroler Firmen zu geben. Kürzlich hat auch die Europäische Kommission auf eine Anfrage des EU-Parlaments geantwortet, dass ihr keine diesbezüglichen Maßnahmen bekannt seien. Und dies, obwohl Österreich gegenüber dem EuGH im Jahr 2011 solche Maßnahmen versprochen hatte.
Die Umgehungs- und Missbrauchsgefahr ist vor allem auf die Anwendung der Quell- oder Zielverkehrsregelung beim Tiroler Fahrverbot zurückzuführen. Der EuGH hatte 2011 gewisse Ausnahmen für regionale Verkehre vom sektoralen Fahrverbot zugelassen, Tirol hat die Ausnahme allerdings auch auf Fernverkehre mit Quelle oder Ziel in der Tiroler Kernzone ausgeweitet. Die Einbeziehung von Fernverkehren in diese Ausnahmeregelung widerspricht der gesamten Logik der Ausnahme für regionale Verkehre und ist damit auch EU-rechtlich nicht haltbar.
Was die umweltpolitische Zielsetzung des Verbots anbelangt, stellt sich die Frage, ob angesichts der Luftwertdaten, welche seit Jahren besser werden und großteils die EU-Vorgaben bereits erfüllen, weitere Beschränkungen zulässig sind. Die damit zu erzielenden Verbesserungen der Luftwerte stehen in keinem Verhältnis zu den Beeinträchtigungen für den freien Warenverkehr. Die Verbesserungen in der Technik, die technologische Innovation, die laufend zur Senkung der Schadstoffemissionen bei den Lkws führt, muss auch zu einer Anpassung bei den beschränkenden Maßnahmen führen.
Außerdem muss angesichts offizieller Erklärungen der Tiroler Landesregierung, die als Ziel der Beschränkungen nicht primär die Luftbelastung darstellen, sondern die Reduzierung der Lkw-Fahrten durch Tirol, die Eignung der Fahrverbote als unionsrechtskonforme Beschränkung grundsätzlich in Frage gestellt werden, da die Beschränkung des Transits für sich genommen EU-rechtlich kein schützenswertes Ziel ist.
Weitere Informationen finden Sie hier.