Vom 23. bis 26. Mai wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament, in Deutschland am Sonntag, 26. Mai. „EU-Bürger können selbst entscheiden, ob sie am 26. Mai in ihrem Herkunftsland oder aber an ihrem Wohnort in Deutschland wählen“, erklärt der schwäbische Europaabgeordnete, Markus Ferber. „Jeder darf aber nur einmal wählen.“ Markus Ferber erklärt, wie nicht-deutsche EU-Bürger ihre Stimme bei der Europawahl abgeben können:
Wer ist in Deutschland wahlberechtigt?
Deutsche oder Bürger aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die in Deutschland leben, können wählen gehen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind, die Wohnsitzbedingungen erfüllen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eingetragen sind.
Was muss ich tun, damit ich am 26. Mai einen deutschen Abgeordneten wählen darf?
EU-Bürger aus einem anderen Mitgliedstaat können deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlaments nur dann wählen, wenn sie einen Eintrag in das hiesige Wählerverzeichnis ausdrücklich beantragen. Wer bereits 2014 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen hat, ist automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen und muss keinen neuen Antrag stellen.
Wie trage ich mich in das Wählerverzeichnis ein?
Bis zum 5. Mai muss der Antrag bei der Gemeinde am Wohnort in Deutschland eingereicht werden. Dieser förmliche Antrag muss persönlich und handschriftlich unterschrieben sein und im Original bei der Wohnsitzgemeinde eingehen. Bitte beachten Sie, dass die Einreichung per E-Mail und Fax ist nicht ausreichend ist! Das Antragsformular finden Sie hier.
„Europa braucht die Unterstützung seiner Bürgerinnen und Bürger. Bitte gehen Sie am 26. Mai zur Europawahl!“, so Markus Ferber, abschließend.