„Die Europäische Kommission muss umgehend dafür sorgen, dass kein Flugzeug mehr umsonst fliegt. 18.000 Geisterflüge bis März sind es allein bei der Lufthansa. Andere Airlines nennen keine Zahlen, sind aber ebenso betroffen: Die Dunkelziffer der tatsächlichen Geisterflüge ist hoch.
Das Problem liegt an der unklaren Definition von „höherer Gewalt“ („Force majeure“), also wann eine Fluggesellschaft Flüge stornieren darf, ohne den Slot zu verlieren, weil beispielsweise Covid-Reiserestriktionen Menschen vom Reisen abhalten. Jedes Land entscheidet für sich, ob der Flug trotzdem durchgeführt werden muss oder nicht. So lässt beispielsweise Deutschland die Force majeure Klausel gelten, Belgien aber nicht. Das Flugzeug muss dann also trotzdem von Berlin nach Brüssel fliegen. Genau da muss die Europäische Kommission einhaken. Die Luftfahrt ist ein europäischer Markt, es braucht europäische Vorgaben.
Die Kommission scheut sich auch sonst nicht vor detaillierten Vorgaben für die Mitgliedstaaten. Nun aber, wo dringend europäische Harmonisierung gebraucht ist, zaudert die Behörde. Ich bin enttäuscht über diese Arbeitsverweigerung. Es ist absurd: Auf der einen Seite wird erwogen, Kurzstreckenflüge zu verbieten und auf der anderen zwingt man Airlines zu sinnlosen Flügen."
Hintergrund:
Die Slot-Regelung gibt vor, welche Zeitfenster Fluggesellschaften an einem Flughafen zum Landen oder Starten nutzen dürfen und wie viele der gekauften Zeitfenster sie tatsächlich nutzen müssen. Im Normalfall liegt dieses Verhältnis bei 80 zu 20. Aktuell wurde es aufgrund der Covid-Pandemie auf 50 zu 50 abgeändert. Fluggesellschaften können damit 50% der Slots zurückgeben und 50% der nicht zurückgegebenen Slots verfallen lassen, ohne jeweils die Rechte auf die Slots zu verlieren. Dazu können mit der Force Majeure-Regelung Flüge, die aufgrund unerwarteter externer Vorkommnisse ausfallen, als „geflogen“ gewertet werden, obwohl sie nicht gestartet sind, wenn die nationalen Slot-Koordinatoren dies festlegen.
Markus Ferber hat sich mit der Forderung nach umgehender Klärung der Regeln durch die Kommission schriftlich an Verkehrskommissarin Valean gewandt.