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Statement: Markus Ferber, MdEP zum Europäischen Lieferkettengesetz: "Gut gemeint, aber nicht gut gemacht."

In der Europäischen Union wird intensiv über das Für und Wider eines europäischen Lieferkettengesetzes diskutiert. In Deutschland sind wir an dieser Stelle bereits weiter.

Seit 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. In einem integrierten Binnenmarkt, macht es Sinn, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen zu schaffen. Deswegen ist ein europäisches Lieferkettengesetz im Grundsatz eine gute Idee. 

Der Vorschlag der Europäischen Kommission krankt jedoch an einer Reihe von Problemen, die leider im bisherigen Gesetzgebungsverfahren nur unzureichend adressiert wurden: 

•    Unzureichende Harmonisierungswirkung: Die Europäische Kommission hat für das Lieferkettengesetz das Instrument der Richtlinie vorgeschlagen. Anders als eine Verordnung ist eine Richtlinie nicht unmittelbar gültig, sondern muss zunächst noch von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Erfahrungsgemäß führt das dazu, dass in den Mitgliedstaaten zwar vergleichbare, aber eben nicht identische Regeln gelten. Das gilt umso mehr, wenn die Richtlinie nationale Optionen oder Ausnahmeklauseln vorsieht. Das sorgt für unnötige Bürokratie und schafft Schlupflöcher für Umgehungsversuche. 
•    Fehlende Ausnahme für EU-Staaten: Innerhalb der Europäischen Union haben wir bereits heute hohe Sozial- und Umweltschutzstandards. Wo es trotzdem noch Probleme gibt, haben die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten andere Möglichkeiten, um Missstände abzuschaffen. Eine Ausnahme für den innereuropäischen Teil der Lieferkette wäre daher angemessen gewesen. Eine solche Ausnahme fehlt leider. 
•    Konkurrenz mit internationalen Standards: Das europäische Lieferkettengesetz wäre eine Chance dafür gewesen, für eine stärkere Verbreitung der Arbeitsschutzstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Standards) zu sorgen. Hätte es beispielsweise Ausnahmemöglichkeiten für solche Länder gegeben, die ILO-Standards nachweißlich einhalten, hätten das einen starken Anreiz dahingehend gesetzt, sich an ILO-Standards zu halten.
•    Hohe Rechtsunsicherheit durch Klagerechte von Dritten: Das europäische Regelwerk etabliert detaillierte Sorgfaltspflichten für europäische Unternehmen entlang der Lieferkette. Diese Sorgfaltspflichten werden durch Klagerechte von Betroffenen und Dritten flankiert. Diese Klagerechte sind zwar einerseits ein effektiver Durchsetzungsmechanismus, andererseits stellen sie für Unternehmen ein hohes Rechtsrisiko dar. Das gilt umso mehr, wenn beispielsweise ein Mittelständler kaum die gesamte Lieferkette überblicken kann, aber trotzdem für etwaige Missstände haften muss. Hier besteht die große Gefahr, dass sich europäische Unternehmen solchen unkalkulierbaren Rechtsrisiken nicht aussetzen wollen und stattdessen die entsprechenden Drittstaaten verlassen. Wenn dann die chinesische Konkurrenz in die Bresche springt, die sich um Umweltauflagen, Arbeitsschutz und Menschenrechte erfahrungsgemäß wenig schert, ist für die Menschen in diesen Drittstaaten wenig gewonnen.

Im Ergebnis ist der Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz zwar gut gemeint, aber alles andere als gut gemacht. Das hat der Europäischen Kommission übrigens auch ihr eigenes Gremium für bessere Rechtssetzung bescheinigt. Ein Lieferkettengesetz, das nur Bürokratie schafft, aber ansonsten ein zahnloser Tiger bleibt, hilft niemandem. Damit wir ein Lieferkettengesetz bekommen, das den nötigen Biss hat und in der Praxis auch umsetzbar ist, wäre es richtig, dass die Kommission noch einmal ans Reißbrett zurückgeschickt wird und die offensichtlichen Mängel des Vorschlags beseitigt.
 

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