„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die deutsche Maut ist eine Überraschung. Erst vor einigen Wochen hatte der Generalanwalt die Zurückweisung der Klage empfohlen. Ich erwarte, dass die Kommission dieses Urteil jetzt zum Anlass nimmt, alle europäischen Mautsysteme im Lichte dieses Urteils zu überprüfen. Wenn die deutsche Pkw-Maut fällt, muss das Implikationen für andere ähnliche Systeme in der EU haben. Gerade beim österreichischen Modell habe ich große Zweifel. Hier darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Darüber hinaus kann es nicht sein, dass einige Mitgliedstaaten trotz regelmäßiger Verstöße gegen EU-Recht de facto einen Freifahrtschein haben. Österreich zieht gegen eine faire Beteiligung der Nutzer an Infrastrukturkosten vor, lässt gleichzeitig seine europäischen Nachbarn stundenlang an der eigenen Grenze stehen und sabotiert im oberen Inntal durch Fahrverbote den Binnenmarkt. Deshalb erwarte ich, dass die Europäische Kommission sich auch in Sachen Sektoralem Fahrverbot schnellstmöglich äußert und dieser Maßnahme einen Riegel vorschiebt.“
Hintergrund:
Nachdem der Generalanwalt die Ablehnung der Klage empfohlen hatte, hat der Europäische Gerichtshof der Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut überraschend stattgegeben. Die deutsche Pkw-Maut ist mit europäischen Recht laut obersten EU-Richtern unvereinbar.