"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt die Regel der in Deutschland geltenden Fünf-Prozent-Sperrklausel des Europawahlgesetzes für nichtig und hat damit erhebliche Auswirkungen: Der Bundesgesetzgeber muss jetzt schnellstmöglich das Europawahlrecht dem heutigen Urteil anpassen, damit bei den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 ein verfassungskonformes Europawahlgesetz in Kraft ist.
Damit die Bürger unmittelbaren Einfluss auf die Wahl der Kandidaten haben, brauchen wir â¤" wie von der CSU bereits im Europawahlprogramm 2009 gefordert â¤" künftig bei der Europawahl Direktwahlkreise. Dadurch wird die Verankerung der Europaabgeordneten vor Ort verbessert, der europäischen Politik ein Gesicht gegeben und die gefühlte Distanz zwischen Politik und den Menschen verringert. Europäische Politik wird damit näher an den Menschen heranrücken.“