„Die EU will die Bürger mit der Vorratsdatenspeicherung nicht ausschnüffeln, sondern die gespeicherten Telefon- und Internetdaten dienen dazu, die Terrorabwehr und die Strafverfolgung zu erleichtern und zu verbessern. Dennoch muss die Richtlinie nochmal auf den Prüfstand, um offensichtliche Mängel, was Zugriffsmöglichkeiten und Schutzvorkehrungen bei der Datensicherheit betreffen, zu beseitigen. Um Rechtssicherheit in Deutschland zu erhalten, fordere ich die Bundesregierung auf, auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ein Gesetz zu erarbeiten und sich konstruktiv an der Novellierung der EU-Richtlinie zu beteiligen.“