Internationale Konzerne minimieren ihre Steuerlast durch Einzelverabredungen mit nationalen Steuerbehörden. Seit Juni 2014 untersucht die Kommission die Steuerabsprachen mit den Unternehmen Fiat und Starbucks. Heute hat sie die Steuerdeals als unzulässige Staatsbeihilfen bewertet. Die Länder Niederlande und Luxemburg müssen von den Unternehmen die unzulässigen Beihilfen nun zurückfordern.
Der CSU-Europaabgeordnete, Markus Ferber begrüßt das konsequente Vorgehen von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager: „Die Zeiten von Steuerdeals auf Kosten anderer EU-Länder sind definitiv vorbei. Ich begrüße, dass Margrethe Vestager entschlossen Licht ins Dunkel bringt.“ Markus Ferber bewertet die heutige Entscheidung als Auftakt für weitere Verfahren. Die Fälle Apple in Irland und Amazon in Luxemburg wurden heute noch nicht entschieden. „Die EU-Kommission sorgt endlich als Hüterin der europäischen Regeln, für fairen Wettbewerb auch im Steuerrecht.“
Mitgliedsstaaten müssen auch zur Rechenschaft gezogen werden
„Wenn einige Unternehmen von Sondervereinbarungen und besonders vorteilhafte Steuerdeals profitieren, die es für ihre Mitbewerber nicht gibt, kann kein fairer Wettbewerb stattfinden“, so Ferber, der auch Vorsitzender der Arbeitsgruppe Wettbewerb im Europäischen Parlament ist. Er fordert in diesem Zusammenhang aber auch die Mitgliedsstaaten zur Verantwortung zu ziehen: „Es kann nicht sein, dass nur die Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden. Bei dem Steuerdeal waren schließlich auch die Mitgliedsstaaten beteiligt. Sie dürfen nicht ungestraft davonkommen.“
Mehr Transparenz: neue Regeln zu Steuervorbescheiden
Eine zentrale Rolle spielen bei den Steuerabsprachen zwischen den Steuerbehörden und den Unternehmen sogenannte Steuervorbescheide, in denen mitgeteilt wird, wie viel Steuern Unternehmen zahlen müssen. „Wir brauchen eine EU-weite, systematischere und verbindlichere Vorgehensweise beim Informationsaustausch über Steuervorbescheiden. Das Europäische Parlament wird nächste Woche in Straßburg über den neuen Rechtsrahmen zu Steuervorbescheiden abstimmen. Wir werden ein klares Signal für mehr Transparenz und faire Unternehmensbesteuerung in der EU setzten“, so der Berichterstatter Markus Ferber. „Während das Europäische Parlament gleichsam ambitionierte wie praktikable Vorschläge macht, wollen die Mitgliedstaaten am liebsten den Status Quo beibehalten und haben die Vorschläge der Kommission substantiell verwässert“, so Ferber.
Der Europaabgeordnete kritisiert vor allem, dass die Mitgliedsstaaten der Kommission den Zugriff auf die Steuerdaten verwehren wollen, um genau solche Fälle wie Fiat und Starbucks, Apple und Amazon zu überprüfen. „Die heutige Entscheidung von Kommissarin Vestager zeigt, wie enorm wichtig es ist, dass die Kommission Zugriff auf die Steuerabsprachen hat. Denn Steuervorbescheide haben auch eine wettbewerbsrechtliche Dimension. Deswegen muss die Kommission selbstverständlich auch die Daten dafür nutzen dürfen, um Steuerdumping aufzudecken und zu überprüfen, ob die europäischen Beihilferegeln eingehalten werden.“
Die Aussprache findet voraussichtlich am Montag und die Abstimmung im Plenum am Dienstag in Straßburg statt.
Hintergrund:
Ein Steuervorbescheid ist eine Bestätigung durch Steuerbehörden gegenüber Steuerzahlern darüber, wie die Steuerschuld zu berechnen ist. Dies ist per se unproblematisch. Denn Steuervorbescheide können dazu dienen, Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit und Klarheit über die steuerlichen Folgen komplexer unternehmensrechtlicher Entscheidungen zu geben. Probleme entstehen jedoch, wenn Steuervorbescheide erteilt werden, die aggressive Steuerplanungstechniken ermöglichen oder sogar dazu anleiten. Das Problem wird umso größer, wenn die Steuerbehörden eines Mitgliedstaates nicht erkennen können, dass die Steuerbehörden eines anderen Mitgliedsstaates Steuervorbescheide ausstellen, die aggressiven Steuerplanungstechniken Vorschub leisten.