"Missbraucht Madeira eine Sondererlaubnis zur Wirtschaftsförderung für den Betrieb einer Steueroase?" Dieser Frage geht die Europäische Kommission nun nach und hat eine Untersuchung eingeleitet. Der CSU-Steuerexperte, Markus Ferber begrüßt, dass die Kommission endlich tätig wird. Er hat schon vor über einem Jahr diesen Verdacht bei der Kommission angesprochen: "Es ist ein offenes Geheimnis, dass Madeira unter dem Deckmantel der Wirtschaftsförderung eine Steueroase betreibt. Die einzigen Arbeitsplätze, die aber auf Madeira geschaffen werden, sind für Leute, die Briefkästen anbringen. Denn Madeira ist voll von Briefkastenfirmen, die sich die steuerrechtliche Vorzugsbehandlung zunutze machen", so der CSU-Steuerexperte Markus Ferber.
Als "Skandal" bezeichnet Ferber, dass die Europäische Kommission erst jetzt ein Verfahren einleitet. "Der für Steuerfragen zuständige Kommissar Pierre Moscovici hat jahrelang behauptet, dass es in der Europäischen Union keinerlei Steueroasen gibt. Das beihilferechtliche Verfahren ist eine beeindruckende Kehrtwende."
Die portugiesische Autonome Region Madeira betreibt unter dem Stichwort des "Madeira International Business Centre" (MIBC) seit den 1980er Jahren ein gesondertes Körperschaftssteuerregime mit extrem niedrigen Sätzen. Die Europäische Kommission hatte eine Sondergenehmigung erteilt, um Madeira angesichts der schwierigen geographischen Lage die Wirtschaftsförderung zu erleichtern. "De facto wurde auf Madeira mit Billigung der Europäischen Kommission jahrelang eine Steueroase betrieben, die die Bemessungsgrundlage anderer Mitgliedstaaten systematisch untergraben hat", so Ferber. "Es ist längst überfällig, dass die Europäische Kommission diesen beihilferechtlichen Freifahrtschein nun auf den Prüfstand stellt. Die Beweislage ist eindeutig. Deswegen erwarte ich, dass die Kommission zügig zu einer Entscheidung kommt und dem Steuerdumping auf Madeira ein schnelles Ende bereitet", fordert der Europaabgeordnete. Hintergrund: In Madeira gilt ein reduzierter Körperschaftssteuersatz von 5%, sofern von dem betroffenen Unternehmen eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen geschaffen wird. Der Satz kann noch einmal halbiert werden, sofern sehr abstrakt formulierte Kriterien wie die Stärkung und Diversifizierung der regionalen Wirtschaftsstruktur erfüllt sind. Darüber hinaus können Unternehmen, die vom MIBC profitieren, auch einen Großteil von anderen Abgaben wie Grunderwerbssteuern oder kommunalen Steuern zurückerstattet bekommen.
Mehr Informationen zum von der Europäischen Kommission eingeleiteten Verfahren finden Sie unter folgendem Link: <link http: europa.eu rapid press-release_ip-18-4384_de.htm>europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4384_de.htm